die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weihnachtspyramide“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 26.10.2007
- 38 C 377/06 -
Weihnachtspyramide bleibt kurzfristig unbeaufsichtigt – Plötzlicher Brand ist nicht als grobe Fahrlässigkeit zu werten
Kurze Abwesenheit stellt weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln dar
Wer eine Weihnachtspyramide im Wohnzimmer für weniger als zehn Minuten unbeaufsichtigt lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Bei einem Brand muss der Betroffene den Schaden nicht der Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Offenbach am Main.
Im zugrunde liegenden Fall nahm die Gebäudeversicherung des Vermieters den beklagten Mieter wegen eines Brandes in Regress. Der Brand entstand durch eine Holzlicht-Weihnachtspyramide. Die Pyramide war einige Zeit lang unbeaufsichtigt, da er seine Notdurft verrichten musste. In dieser Zeit entstand der Brand.Das Amtsgericht Offenbach am Main hielt die Klage für nicht begründet. Ein Regress gegen den Beklagten komme nur dann in Betracht, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe.In diesem Fall käme vorsätzliches Handeln ebenso wenig in Betracht wie grobe Fahrlässigkeit. Eine grobe Fahrlässigkeit liege... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Urteil vom 17.06.2002
- 6 C 566/01 -
6-jähriges Kind kann nicht auf brennende Kerzen einer Weihnachtspyramide aufpassen
Versicherungsnehmer nimmt ein Bad - während die Kerzen einen Wohnungsbrand verursachen
Wer einem 6-jährigen Kind, die Aufgabe überträgt, auf brennende Kerzen aufzupassen, handelt grob fährlässig. Dies hat das Amtsgericht Eisenhüttenstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Wohnungsbrand, der durch eine mit brennenden Kerzen bestückte Weihnachtspyramide ausgelöst wurde. Der spätere Kläger (Versicherungsnehmer) hatte das Wohnzimmer verlassen, in welchem die Weihnachtspyramide stand. Er nahm ein Bad. Nur ein 6-jähriges Kind war noch im Zimmer, das aber den Brand nicht verhinderte.Die Hausratversicherung... Lesen Sie mehr