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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.03.2023
- 1 A 10/23 -
Verwaltungsgericht weist Klage von Fachärzten für Innere Medizin wegen Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet Allgemeine Medizin ab
Keine Weiterbildung ohne Facharzttitel nach derzeit gültigen und damit maßgeblichen Weiterbildungsordnung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine Klage zweier Fachärzte für Innere Medizin aus dem Landkreis Osnabrück gegen die Ärztekammer Niedersachsen auf Erteilung der Erlaubnis einer Weiterbildung für das Gebiet Allgemeinmedizin abgewiesen. Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sehe seit dem 01.07.2020 keine Möglichkeit mehr vor, dass auch Fachärzte für Innere Medizin auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin Weiterbildungen vornehmen (§ 6 WBO).
Ziel der Klage war die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Allgemeinmedizin für einen Weiterbildungszeitraum von insgesamt 24 Monaten statt des im Januar 2020 bewilligten Zeitraums von lediglich 18 Monaten. Der Kläger zu 2) ist niedergelassener Hausarzt und führt den Facharzttitel "Facharzt für Innere Medizin". Die Klägerin zu 1) ist ebenfalls "Fachärztin für Innere Medizin" und in der Praxis des Klägers zu 2) als angestellte Ärztin beschäftigt. Die Kläger meinten, dass sie aufgrund ihres Antrages aus Ende 2019 bzw. Anfang 2020 und der damals noch gültigen Weiterbildungsordnung einen Anspruch auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis... Lesen Sie mehr