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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weitervermietung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.08.2023
- III 59/20 -
BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung bei Ferienimmobilien
Entgelte für Ferienimmobilien zur Weitervermietung sind Miete
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
Die Klägerin, eine Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, war im Streitjahr 2010 zu 100 % an einer Firma (X) beteiligt, die Reisenden Ferienimmobilien über Kataloge, eine Internet-Plattform und über Vermittler, wie zum Beispiel Reisebüros anbot. Zudem war die Klägerin Organträgerin der X, weshalb ihr das Ergebnis der Organgesellschaft steuerlich zugerechnet wurde. Mit seinen Reisekunden schloss X in eigenem Namen und für eigene Rechnung Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsverträge zu einem Gesamtpreis ab, in welchem der an den jeweiligen Eigentümer der Immobile zu zahlende Preis und ein Aufschlag (Marge) für X enthalten war. Das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brühl, Urteil vom 03.04.2020
- 23 C 182/18 -
Mietminderung wegen Doppelvermietung des Kellerraums
Anspruch des Mieters auf Auskunft über Dauer der Doppelvermietung
Wird der Kellerraum eines Wohnungsmieters doppelt vermietet, so besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Mietminderung. Zudem kann der Mieter nach § 242 BGB vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, ab welchem Zeitpunkt die Doppelvermietung erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 stellte der Mieter einer Wohnung fest, dass das Schloss seines vom Mietvertrag umfassten Kellerraums ausgetauscht worden war und nicht mehr seine Gegenstände im Kellerraum standen. Der Mieter hatte den Kellerraum zuletzt im Herbst 2015 aufgesucht. Er klagte nunmehr gegen die Vermieterin auf Auskunft darüber, ab welchem Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 06.06.2018
- 65 S 255/17 -
Bei überwiegender Nutzung einer Wohnung zur Weitervermietung an Feriengäste liegt kein Wohnraummietverhältnis vor
Vermieter kann ohne Angabe von Gründen Mietvertrag kündigen
Wird eine Mietwohnung überwiegend zur Weitervermietung an Feriengäste genutzt, so liegt kein Wohnraummietverhältnis vor. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin vereinbart, dass der Mieter die Wohnung an Feriengäste weitervermieten durfte. Tatsächlich war dies auch der Schwerpunkt der Nutzung. Die Vermieter gingen daher von einem gewerblichen Mietverhältnis aus und kündigten im September 2017 das Mietverhältnis ordentlich ohne Angabe von Gründen.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.01.2018
- VIII ZR 241/16 -
BGH bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung
Kündigungsschutz des Endmieters bei Werkswohnungen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar ist, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt.
Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete die P-AG im Jahr 1965 eine Wohnung in Frankfurt am Main an die M-AG, die diese (wie in zahlreichen anderen Fällen) als Werkswohnung an einen ihrer Arbeitnehmer, den Beklagten zu 2, und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 3, weitervermietete. Die Konditionen des Haupt- und des Untermietvertrages waren jeweils gleich und entsprachen den marktüblichen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.12.2014
- 8 U 117/14 -
Vermietung von Wohnraum an sozialen Träger zwecks Weitervermietung an Bedürftige unterliegt Gewerbemietrecht
Keine Anwendung der Mieterschutzvorschriften der §§ 573 ff. BGB
Wird Wohnraum an einen sozialen Träger vermietet, damit dieser die Wohnungen an Hilfsbedürftige weitervermietet, so kommt grundsätzlich Gewerbemietrecht zur Anwendung. Die Mieterschutzvorschriften der §§ 573 ff. BGB kommen daher nicht zur Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Vermieter fünf ihrer Wohnungen an einen sozialen Träger, einer GmbH, vermietet, damit dieser die Wohnungen an Hilfsbedürftige weitervermieten kann. Nachdem die Vermieter die Mietverhältnisse mit dem sozialen Träger ordentlich gekündigt hatten, bestand Streit zwischen den Parteien, ob die Kündigungen nur unter den einschränkenden Wirkungen der... Lesen Sie mehr
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