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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werbespot“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.2019
- 312 O 279/18 -

Anlagevermittler muss in Werbespots deutlich vor Totalverlustrisiko warnen

Warnhinweis muss über die gesamte Länge des Werbespots in ausreichender Schriftgröße eingeblendet werden

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen müssen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Exporo AG in zwei Werbevideos auf Youtube für ein Investment in Immobilien mit einer jährlichen Rendite bis zu 6 Prozent geworben. Das Unternehmen sammelt über seine Internetplattform bei Kleinanlegern Geld für Darlehen an Immobilien-Projektentwickler ein. Da die Darlehen im Grundbuch nur nachrangig besichert sind, droht Anlegern im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres Geldes. Auf diesen Anlagevermittler wurde die Marktbeobachtung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen aufmerksam.Nach dem Vermögensanlagengesetz muss die Werbung für Nachrangdarlehen und andere risikoreiche Kapitalanlagen... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014
- 38 O 78/14 -

Vodafone-Werbespot für "Allnet-Flat" irreführend und unzulässig

Zusatztarif gilt ausschließlich für Bestands- und nicht für Neukunden

Das Landgericht Düsseldorf hat eine von der Wettbewerbszentrale erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Vodafone GmbH bestätigt, mit der dem Tele­kommunikations­anbieter eine Fernsehwerbung für einen "Allnet-Flat"-Tarif untersagt worden war. Nachdem Vodafone das Urteil als endgültige Regelung anerkannt hat, ist der Rechtsstreit nun beendet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vodafone GmbH hatte mit der Aussage „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,...“ geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil das Angebot tatsächlich nicht für Neukunden, sondern nur für Bestandskunden galt und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen worden war.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2013
- I ZR 192/12 -

Harribo darf weiter im Fernsehen mit "GLÜCKS-WOCHEN" werben

Beanstandete Fernsehwerbung ist nicht zur unlauteren Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit Minderjähriger geeignet

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Firma Harribo weiterhin mit den "GLÜCKS-WOCHEN" im Fernsehen werben darf. Die Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten, verstößt nicht gegen die speziell dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts und enthält auch keine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder. Darüber hinaus ist die Werbung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch nicht geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger in unlauterer Weise auszunutzen.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Hersteller von Lakritz und Fruchtgummi. Die Beklagte warb ab Februar 2011 im Fernsehen mit "GLÜCKS-WOCHEN". Beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je einem Euro und Einsendung der Kassenbons bestand die Chance, bei einer Verlosung einen von 100 "Goldbärenbarren" im Wert von jeweils 5.000 Euro zu gewinnen. In dem... Lesen Sie mehr

Werbung

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.07.2013
- C-234/12 -

Italienische Regelung über Fernsehwerbung grundsätzlich mit Unionsrecht vereinbar

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden

Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine kürzere maximale Sendezeit für Werbung vorsieht als für frei empfangbares Fernsehen, steht grundsätzlich im Einklang mit dem Unionsrecht. Allerdings muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sieht für die Fernsehwerbung Mindestnormen und Kriterien vor, um den Schutz der Interessen der Verbraucher als Zuschauer sicherzustellen. Dazu legt sie für Fernsehwerbespots und Teleshoppingspots eine Beschränkung auf 20 % der Sendezeit pro Stunde fest, lässt aber den Mitgliedstaaten die Befugnis, für Mediendiensteanbieter, die ihrer Rechtshoheit... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2010
- I ZR 122/08, I ZR 130/08 -

BGH zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms zum tödlichen Fallschirmsprung Jürgen Möllemanns

Widerrechtliche Ausstrahlung des Videos verletzt Rechte des Video-Urhebers und führt zu Schadensersatzpflicht

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber eines Nachrichtensenders und eines Internetportals Auskunft über die an dem Tag erzielten Werbeeinahmen erteilen müssen, an dem sie das urheberrechtlich geschützte Recht des Herstellers eines Videofilms durch dessen Veröffentlichung schuldhaft verletzt haben.

Die Beklagte des Verfahrens I ZR 122/08 betreibt einen Nachrichtensender (N 24). Am 29. Juni 2007 strahlte sie mehrfach einen Videofilm aus, der den tödlichen Fallschirmsprung des Politikers Jürgen Möllemann zeigte und den der Kläger von Bord des Flugzeugs aufgenommen hatte. Die Beklagte des Verfahrens I ZR 130/08 unterhält ein Internetportal (bild.t-online.de), auf dem sie ebenfalls... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.01.2010
- 327 O 585/09 -

Kaffeefiltertüten in Werbespot "durch den Kakao gezogen" – Melitta versteht beim Kaffee kochen keinen Spaß

Filtertüten-Marktführer geht gegen Video mit Mirja Boes vor

Per einstweiliger Verfügung ließ "Melitta" den Werbespot des Kaffeevollautomatenherstellers "Kaffee-Partner", in dem die Schauspielerin Mirja Boes als Kaffee kochende Sekretärin unter anderem eine gebrauchte Filtertüte mit gerümpfter Nase in den Abfalleimer wirft, verbieten. Das Landgericht Hamburg befand jetzt aber, dass durch den Spot weder die Filtertüte noch das Unternehmen "Melitta" herabgesetzt würden. Die Richter haben - nach Angaben von "Kaffee-Partner" - zwar die einstweilige Verfügung bestätigt, aber lediglich den im Spot mitlaufenden Lohnkostenzähler als irreführend beanstandet.

Ein Unternehmen, das bundesweit Kaffee in Büros und Betriebe liefert, warb mit Hilfe der Komik. Es engagierte die Schauspielerin Mirja Boes, ihres Zeichens Comedian des Jahres 2008, für ein kleines Video auf der Firmen-Homepage. Mit einem Augenzwinkern wurde gezeigt, wie viel aufwändiger das Kaffee kochen mit einer herkömmlichen Haushaltsmaschine im Vergleich zu einem modernen Kaffeeautomaten ist.... Lesen Sie mehr



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