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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wiedereröffnung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.03.2021
- 1 B 21/21 -

Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

Von anderen Landesteilen abweichendes Vorgehen wegen deutlich höheren Inzidenzwerte und die stärkere Ausbreitung der britischen Variante gerechtfertigt

Die Anordnung der Stadt Flensburg, dass Friseure und Nagelstudios dort – anders als im Rest Schleswig-Holsteins – zunächst bis zum 6. März 2021 geschlossen bleiben müssen, bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 01.03.2021 in einem Eilverfahren entschieden.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung können Friseure und Nagelstudios seit heute ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Die Stadt Flensburg hatte diese Lockerung jedoch mit Allgemeinverfügung vom 26. Februar 2021 ausgesetzt und ein Verbot des Angebots dieser Dienstleistungen erlassen. Den hiergegen eingereichten Eilantrag der Betreiberin eines Friseursalons in Flensburg hat das Verwaltungsgericht abgelehnt.Zwar könne die Rechtmäßigkeit des Verbots in der Kürze der Zeit nicht abschließend beurteilt werden. Im Rahmen einer umfassenden Folgenabwägung kamen die Richter jedoch zu dem Ergebnis, dass angesichts... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2020
- 4 B 154/20 & 4 B 155/20 -

Corona-Pandemie: Sonnenstudios dürfen wieder öffnen

Sonnenbänke sind keine privaten Sportanlagen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Beschlüssen vom 14. Mai 2020 entschieden, dass zwei Sonnenstudios im Landkreis Goslar und in Salzgitter wieder öffnen dürfen. Sie seien nicht als private Sportanlagen oder als "ähnliche Einrichtungen" im Sinne der Corona-Verordnung ("Niedersächsische Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") anzusehen, die nach den Regelungen der Verordnung zu schließen sind.

In dem zugrunde liegenden Fall hat eine Betreiberin der beiden Sonnenstudios, für ihre Studios ein "Club-System" entwickelt. Danach sollen sich Stammkunden, die den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachten, selbst voll automatisch und ohne Kontakt zu Mitarbeitern oder anderen Kunden in eine Kabine einchecken können. Das Konzept sieht vor, dass die Kabinen vom Personal gründlich gereinigt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2020
- 1 B 81/20 -

Tanzschule muss geschlossen bleiben

Wiedereröffnung trotz maßgebender Hygiene nicht gestattet

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Antragstellerin die begehrte Wiedereröffnung ihrer Tanzschule auch unter Beachtung der maßgeblichen Hygiene und Abstands­vorschriften der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2-Bekämpfungs­verordnung) nicht gestattet ist.

Die Antragstellerin bietet in ihrer Tanzschule regelmäßig Kurse für Bauchtanz, Ballett, Burlesque-Tanz, Yoga und tänzerisches Fitness-Workout an. Der Standardtanz von Paaren gehört nicht zu ihrem Repertoire. Sie begehrte die Wiedereröffnung der Tanzschule, die auf Grund der Corona-Krise geschlossen wurde.Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Tanzstudio... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2020
- OVG 11 S 28/20 -

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2020
- OVG 11 S 30.20 u. OVG 11 S 31.20 -

800 m²-Regelung für die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebilligt

Verordnungsgebers muss keine weiteren differenzierenden Regelungen treffen

Das Oberverwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg abgelehnt, soweit danach Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche über 800 m² für den Publikumsverkehr zu schließen sind, es sei denn, sie reduzieren ihre zugängliche Verkaufsfläche auf bis zu 800 m².

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerinnen, ein Möbelhauskonzern, ein Warenhauskonzern und ein Anbieter von Sport- und Bekleidungsartikeln, hatten unter anderem geltend gemacht, die Begrenzung der Verkaufsfläche sei infektionsschutzrechtlich nicht gerechtfertigt und sie würden gegenüber sogenannten privilegierten Einzelhandelsbetrieben wie dem Buchhandel, dem... Lesen Sie mehr



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