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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wildunfall“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 22.08.2024
- 123 C 13553/23 -
Totes Reh allein ist kein Beweis für einen Wildunfall
Zweifel am Wild-Unfall - Ohne Beweise keine Entschädigung
Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München machte der Kläger gegen eine Münchener Versicherung nach einem behaupteten Wildunfall aus einem Kasko-Versicherungsvertrag eine Entschädigung in Höhe von 2.730 € sowie Abschleppkosten in Höhe von 223,23 € geltend. Der Kläger trägt vor, er sei im März 2021 gegen 21.30 Uhr auf einer abschüssigen, ländlichen Straße bei Roetgen in Nordrhein-Westfalen gefahren. In einem Kurvenbereich sei ihm plötzlich ein Reh auf die Motorhaube gesprungen. Er habe deshalb nichts mehr gesehen und die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei zweimal gegen die rechte Leitplanke gestoßen. Nach dem Stillstand sei das Reh... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.05.2023
- 10 O 227/22 -
Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall
Unfallhergang nicht glaubhaftgemacht - Teilkaskoversicherung muss nicht zahlen
Das LG Koblenz hat entscheiden, dass die Teilkaskoversicherung grundsätzlich für Schäden aufkommt, die durch den Zusammenstoß eines Tieres mit dem Fahrzeug entstehen. Allerdings muss der Unfallhergang glaubhaft gemacht werden.
Die Klägerin ist Eigentümer eines PKW Daimler-Chrysler Modell 300 c, welches bei der Beklagten teil-kaskoversichert ist. Der Ehemann der Klägerin, der Zeuge M., befuhr am Unfalltag im Januar 2022 eine Kreisstraße die durch ein Waldstück führt. Auf nasser Fahrbahn rutschte der Zeuge mit dem von ihm geführten Fahrzeug in den Graben, wo das Fahrzeug mit einem Baumstumpf kollidierte. Durch... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2017
- 7 LC 34/17, 7 LC 35/17 und 7 LC 37/17 -
Wildunfall: Unfallverursacher ist nicht zur Erstattung von Kosten für Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen verpflichtet
Im Straßenraum liegen gebliebene Reh bzw. Wildschwein führt nicht zur Verunreinigung der Straße im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verursacher eines Wildunfalls nicht verpflichtet ist, der Straßenbaubehörde die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen zu erstatten.
Der Kläger befuhr am 13. Juni 2013 mit einem Kraftfahrzeug die Bundesstraße B 446 und kollidierte zwischen Ebergötzen und Duderstadt mit einem die Fahrbahn kreuzenden Reh. Das Reh verendete und blieb im Straßenseitenraum liegen. Nach polizeilicher Unfallaufnahme und Unterrichtung des Jagdpächters ließ die zuständige Straßenmeisterei Herzberg das verendete Tier am Folgetag durch... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.07.2015
- 10 U 3566/14 -
Versicherungsschutz nach Wildunfall: Beweisvereitelung einer Kaskoversicherung durch Weigerung der Herausgabe von sichergestelltem Wildhaar
Aufgrund von Beweisvereitelung muss Versicherung Nichtvorliegen eines Wildunfalls beweisen
Weigert sich die Kaskoversicherung im Rahmen eines Rechtstreits über den Versicherungsschutz nach einem behaupteten Wildunfall, sichergestelltes Wildhaar herauszugeben, so liegt eine Beweisvereitelung vor. Die Beweislast wird dadurch umgekehrt, wodurch die Versicherung nachzuweisen hat, dass der Wildunfall nicht stattgefunden hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien Streit über das Vorliegen eines Wildunfalls, der sich nach den Behauptungen des Versicherungsnehmers im April 2013 ereignet haben soll. Die Teilkaskoversicherung bestritt diese Behauptung. Dies war dem Versicherungsnehmer unverständlich, da ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger in der Nähe des Unfallorts einen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 29.03.2017
- 7 A 5245/16 u.a. -
Autofahrer müssen Kosten für Bergung und Entsorgung von Unfallwild nicht erstatten
VG hebt Leistungsbescheid der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der Schadensersatzforderung auf
Das Verwaltungsgericht Hannover hat verschiedene Leistungsbescheide der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) aufgehoben, mit denen Fahrzeugführer zur Kostenerstattung für die Bergung und Entsorgung von verendeten Wildtieren herangezogen wurden, die nach einer Kollision mit dem Fahrzeug der jeweiligen Kläger im Seitenraum von Bundes- und Landesstraßen liegen geblieben waren.
Die Behörde sah die zuvor herrenlosen und nunmehr verendeten Tierkörper als Verunreinigung der Straße an, die der jeweilige Fahrzeugführer unverzüglich zu beseitigen hatte. Da er dies unterlassen habe, müsse er die Kosten der Bergung und Entsorgung des Unfallwildes tragen.Das Verwaltungsgericht Hannover sah dies anders und entschied, dass der verendete Tierkörper zwar... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.12.2016
- 5 K 684/16.KO -
Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung: Beamter muss Schaden am Dienstwagen nach Wildunfall ersetzen
Bewusste Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke stellt vorsätzlichen Verstoß gegen Dienstpflichten dar
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der einen Dienstwagen für eine Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung verwendet und dabei einen Wildunfall verursacht, dem Land den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 verursachte der Kläger mit einem von ihm für eine Privatfahrt ohne dienstliche Genehmigung verwendeten Dienstkraftfahrzeug einen Wildunfall. Für den hierdurch entstandenen Schaden in Höhe von insgesamt rund 7.800 Euro nahm der Beklagte den Kläger in Anspruch. Der Kläger sei ohne Genehmigung, allein aus privatem Interesse... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2003
- 5 U 389/02-50 -
Kein Versicherungsschutz aufgrund Auffahrunfalls wegen Überfahrens eines Wildschweinkadavers
Kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Berührung mit Haarwild und Schaden
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil ein Autofahrer ein unmittelbar zuvor erfasstes und überrolltes Wildschwein überfährt, so besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn zwischen Unfallschaden und Überfahren des Haarwilds ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dies hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in den frühen Morgenstunden eines Tages im Oktober 2000 auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall. Ein Pkw-Fahrer geriet mit seinem Fahrzeug in eine aus 13 Tieren bestehende Wildschweinrotte. Nachdem er zumindest eines der Tiere überfahren hatte, konnte er sein Fahrzeug zum Stehen bringen. Ein nachfolgender Autofahrer überfuhr ein Wildscheinkadaver... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 27.01.1994
- 8 U 2961/93 -
Wildschadenklausel einer Teilkaskoversicherung: Bei Zusammenstoß mit wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh besteht Anspruch auf Versicherungsschutz
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Kollision mit in Bewegung befindlichem Haarwild nicht sachgerecht
Stößt ein PKW mit einem wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh zusammen und entsteht dadurch ein Schaden am PKW, besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber der Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz ist nicht allein auf Kollisionen mit in Bewegung befindlichen Tieren beschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Autofahrer mit seinem PKW von der Fahrbahn ab, weil er gegen ein wenige Augenblicke zuvor von einem vorausfahrendem PKW getötetem Reh gestoßen ist. Die Teilkaskoversicherung weigerte sich aber später den entstandenen Schaden zu regulieren. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Versicherungsschutz nur für eine Kollision mit in Bewegung befindlichem... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
- 5 S 244/06 -
Autoschäden aufgrund Überfahrens eines bereits toten Wildschweins vom Versicherungsschutz umfasst
Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr bei Überfahren eines bewegungslosen Tiers
Überfährt ein Autofahrer ein bereits totes Wildschwein und wird dadurch das Auto beschädigt, so hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht. Es besteht somit ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2005 überfuhr ein Autofahrer auf der Autobahn ein auf der Fahrbahn regungslos liegendes Wildschein. Aufgrund dessen löste sich der seitliche Fahrerairbag aus. Der Autofahrer beanspruchte daraufhin seine Teilkaskoversicherung. Diese weigerte sich aber den Schaden in Höhe von ca. 970 EUR zu regulieren. Ihrer Meinung nach habe sich durch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.01.1986
- 10 U 4630/85 -
Haftpflicht-Versicherung: Zusammenstoß mit bereits totem Rehbock nicht von Wildschadensklausel umfasst
Wildschadenklausel schützt nur vor Zusammenstoß mit in Bewegung befindlichen Haarwild
Stößt ein Autofahrer mit einem bereits toten Rehbock zusammen, so ist dies nicht von der Wildschadensklausel umfasst. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1982 auf einer Autobahn aus ungeklärten Gründen zu einem Autounfall bei dem der PKW-Fahrer verstarb und das Fahrzeug beschädigt wurde. Der Halter des PKW behauptete der Unfall sei aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem bereits zuvor überfahrenen und somit toten Rehbock verursacht worden und beanspruchte daher seine Kaskoversicherung. Da... Lesen Sie mehr
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