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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Windkraftnutzung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.05.2022
- 1 BvR 1187/17 -
BVerfG: Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig
Eingriff in die Berufsfreiheit der Vorhabenträger gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
.Nach § 3 BüGembeteilG dürfen in Mecklenburg-Vorpommern Windenergieanlagen nur durch eine „Projektgesellschaft“ errichtet und betrieben werden, die ausschließlich der Erzeugung von Windenergie dient. Der Vorhabenträger hat gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BüGembeteilG den „Kaufberechtigten“ mindestens 20 % der Anteile an der Projektgesellschaft anzubieten. Kaufberechtigt sind Personen, die in einer Entfernung von nicht mehr als fünf Kilometer vom Standort des Windparks leben und diejenigen Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet oder die nicht mehr als fünf Kilometer vom Standort entfernt liegen. Der Vorhabenträger kann stattdessen als „wirtschaftliche... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.07.2013
- 12 MN 301/12 -
Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung in Bispingen außer Vollzug gesetzt
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht hält erforderliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit für nicht ausreichend
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf einen gegen das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Heidekreis gerichteten Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn die allein angegriffene Ausweisung der Fläche BI-01-V04 in Bispingen als kombiniertes Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windenergienutzung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Dies führt für die betreffende Fläche raumordnungsrechtlich zum Entstehen eines sogenannten "weißen Bereichs", für den es an einer raumordnerischen Zielaussage fehlt. Die betroffene Fläche wird dadurch zum regulären planungsrechtlichen Außenbereich; unberührt von der Entscheidung bleibt die mit der Regionalplanung beabsichtigte Konzentration der Windenergienutzung auf den übrigen Vorrangflächen.
Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es für die gemäß § 7 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes und Art. 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie erforderliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit nicht ausreicht, bei der Aufstellung oder Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit Blick auf die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten "problematische" Gebiete... Lesen Sie mehr
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