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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Winterbereifung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013
- 1 S 153/12 -
Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens
Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung
Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Unfallgeschädigter die Zusatzkosten für die Winterbereifung eines Mietwagens in Höhe von etwa 102 EUR ersetzt verlangen kann.Das Landgericht Trier verneinte ein Anspruch auf Erstattung der Zusatzkosten für die Winterreifen. Denn diese Kosten seien nicht erforderlich im Sinne des § 249 BGB gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass eine Pflicht zur Winterbereifung gemäß § 2 Abs. 3a StVO nicht besteht. Vielmehr genüge es, wenn Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen ausgerüstet werden, solange die Reifen eine M+S Kennzeichnung aufweisen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 13.08.2013
- 11 S 374/12 -
Mietwagenkosten aufgrund Verkehrsunfall: Mehrkosten für Winterbereifung sind erstattungsfähig
Erforderlichkeit der Winterbereifungskosten ergibt sich aus Pflicht zur Winterbereifung
Aufgrund der Pflicht zur Ausstattung des Fahrzeugs mit Winterreifen bei Eis, Schnee und Matsch sind die dadurch entstandenen Mehrkosten im Rahmen der Anmietung eines Wagens voll erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nach Anmietung eines Ersatzfahrzeuges berechtigt ist, die Mehrkosten für die Winterbereifung ersetzt zu verlangen. Das Amtsgericht Köln verneinte dies. Nunmehr musste sich das Landgericht Köln mit der Frage beschäftigen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 25.07.2013
- 9 C 128/13 -
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Winterbereifungskosten des Mietfahrzeugs
Kosten für Winterreifen keine Zusatzkosten, sondern im Mietzins enthalten
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Winterbereifung des nach einem Verkehrsunfall gemieteten Mietwagens zu ersetzen. Denn die Kosten für die Winterbereifung sind keine Zusatzkosten, sondern bereits im Mietzins enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers verpflichtet war, neben den Mietwagenkosten auch die zusätzlichen Kosten für die Winterbereifung des Mietwagens zu ersetzen.Das Amtsgericht Bremen verneinte die Erstattungsfähigkeit der Winterbereifungskosten. Seiner Ansicht... Lesen Sie mehr
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