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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Winterreifen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 22.05.2015
- 3 C 308/14 -

Grob fahrlässiges Verhalten durch Nutzung von Sommerreifen setzt winterliche Straßenverhältnisse voraus

Vereinzelte Glättebildungen stellen keine winterlichen Straßenverhältnisse dar

Die Nutzung von Sommerreifen ist als grob fahrlässig zu werten, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Solche liegen nicht vor, wenn sich lediglich an Brücken oder anderen kältegefährdenden Stellen Glätte bildet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 kam es in den frühen Morgenstunden auf einer Brücke zu einem Verkehrsunfall, weil ein Pkw-Fahrer aufgrund von Glätte auf der Brücke die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers regulierte zwar den Schaden, machte aber im Jahr 2014 klageweise einen Rückzahlungsanspruch geltend. Nach Meinung der Versicherung habe der Pkw-Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht, da er lediglich mit Sommerreifen fuhr.Das Amtsgericht Mannheim entschied gegen die Versicherung. Ihr stehe... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.07.2010
- 331 S 137/09 -

Bei wechselhaften Witterungs­verhältnissen ist Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht grob fahrlässig

Kein Recht zur Leistungskürzung durch Voll­kasko­versicherung

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist dann nicht als grob fahrlässig zu werten, wenn die Witterungs­verhältnisse wechselhaft und nicht sämtliche Straßen im winterlichen Zustand sind. Der Voll­kasko­versicherung steht daher kein Recht zur Leistungskürzung zu, wenn der Versicherungsnehmer bei winterlichen Verhältnissen von der Straße abkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von winterlichen Verhältnissen kam ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug von der Straße ab und prallte gegen eine Grundstücksmauer. Er beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese regulierte den Schaden jedoch nicht vollständig und führte zur Begründung an, dass der Autofahrer mit Sommerreifen gefahren war und somit... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Papenburg, Urteil vom 10.03.2016
- 20 C 322/15 -

Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig

Kaskoversicherung steht kein Recht zur Leistungskürzung zu

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist nicht stets grob fahrlässig, so dass die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht stets ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzen darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Autofahrer mit seinem Pkw an einem Morgen im Januar 2015 von der Straße ab, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit einem Baum kam. Da der Pkw-Fahrer zu dieser Zeit mit Sommerreifen gefahren war, warf seine Kaskoversicherung ihm grobe Fahrlässigkeit vor und kürzte ihre Leistung um 50 %. Der Autofahrer war damit jedoch nicht einverstanden. Er führte... Lesen Sie mehr

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Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013
- 1 S 153/12 -

Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens

Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung

Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Unfallgeschädigter die Zusatzkosten für die Winterbereifung eines Mietwagens in Höhe von etwa 102 EUR ersetzt verlangen kann.Das Landgericht Trier verneinte ein Anspruch auf Erstattung der Zusatzkosten für die Winterreifen. Denn diese Kosten seien nicht erforderlich im Sinne... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 13.08.2013
- 11 S 374/12 -

Mietwagenkosten aufgrund Verkehrsunfall: Mehrkosten für Winterbereifung sind erstattungsfähig

Erforderlichkeit der Winter­bereifungs­kosten ergibt sich aus Pflicht zur Winterbereifung

Aufgrund der Pflicht zur Ausstattung des Fahrzeugs mit Winterreifen bei Eis, Schnee und Matsch sind die dadurch entstandenen Mehrkosten im Rahmen der Anmietung eines Wagens voll erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nach Anmietung eines Ersatzfahrzeuges berechtigt ist, die Mehrkosten für die Winterbereifung ersetzt zu verlangen. Das Amtsgericht Köln verneinte dies. Nunmehr musste sich das Landgericht Köln mit der Frage beschäftigen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 25.07.2013
- 9 C 128/13 -

Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Winter­bereifungs­kosten des Mietfahrzeugs

Kosten für Winterreifen keine Zusatzkosten, sondern im Mietzins enthalten

Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Winterbereifung des nach einem Verkehrsunfall gemieteten Mietwagens zu ersetzen. Denn die Kosten für die Winterbereifung sind keine Zusatzkosten, sondern bereits im Mietzins enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers verpflichtet war, neben den Mietwagenkosten auch die zusätzlichen Kosten für die Winterbereifung des Mietwagens zu ersetzen.Das Amtsgericht Bremen verneinte die Erstattungsfähigkeit der Winterbereifungskosten. Seiner Ansicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.07.2012
- 19 U 151/11 -

Autovermietung haftet nicht für Unfall aufgrund von Sommerbereifung

Winterbereifung bei gewerblicher Autovermietung nicht Standard

Ist ein Mietwagen mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Wagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Unfall, so kommt eine Haftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin begehrte vom Beklagten Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalles. Der Beklagte mietete im November zu gewerblichen Zwecken einen PKW von der Klägerin. Nach erneutem Fahrtantritt kam das Fahrzeug aufgrund des inzwischen winterlichen Wetters ins Rutschen und es kam zu dem Unfall. Der Beklagte meinte, die Klägerin trage an dem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 12.01.2012
- 222 C 7196/11 -

Käufer muss Verkäufer bei Erhalt mangelhafter Ware Möglichkeit zur Nachbesserung geben

Rücktritt vom Kaufvertrag setzt Fristsetzung zur Nachbesserung voraus

Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts. Dies entschied das Amtsgericht München.

In dem zugrunde liegenden Streitfall erwarb der Geschäftsführer einer Firma Ende April 2010 zwei gebrauchte Sommerreifen für einen Porsche 911 zu einem Preis von 960 Euro. Nachdem er die Reifen abgeholt hatte, stellte er zuhause fest, dass ein Reifen eine Beschädigung des inneren Profilblocks aufwies. Grund war eine Schraube, die in dem Reifen steckte. Er sandte die Reifen zurück an... Lesen Sie mehr

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 27.07.2011
- 1 S 9/10 -

Reifenwechsel: Autowerkstatt muss deutlich auf Erfordernis des Schraubennachziehens hinweisen

Hinweis kann mündlich erfolgen oder aber unter bestimmten, strengen Voraussetzungen auf der Rechnung - Einfacher Hinweis auf Rechnung genügt nicht

Kfz-Werkstätten müssen nach einem erfolgten Reifenwechsel deutlich auf die Notwendigkeit hinweisen, die Befestigungsbolzen der Räder nach 50-100 Kilometern nachzuziehen. Dabei genügt ein Hinweis auf der Rechnung, der sich unterhalb der Unterschrift des Kunden befindet, nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugführer eine Werkstatt auf Schadensersatz verklagt, nachdem sich ein zuvor montierter Winterreifen während der Fahrt löste und es dadurch zu Schäden am Fahrzeug kam. In seiner Begründung führte der Mann an, die Werksatt habe das Rad nicht ordnungsgemäß und fachgerecht befestigt. Das Rad habe sich schließlich ohne jede Vorwarnung gelöst. Der Kläger... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.07.2010
- 2 SsRs 220/09 -

Winterreifenpflicht verfassungswidrig - kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter

Vorschrift in Straßenverkehrsordnung ist zu unbestimmt formuliert und damit nichtig

Der Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung, der zu einer den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung verpflichtet, ist verfassungswidrig. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Autofahrer mit seinem PKW im November 2008 mittags eine innerörtliche Straße in Bohmte. Sein Fahrzeug war mit Sommerreifen ausgestattet. Er überfuhr eine Eisfläche und kam ins Rutschen. Er schlitterte in ein an der Straße befindliches Schaufenster eines Geschäftes.Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn zu einer Geldbuße von... Lesen Sie mehr



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