die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wissensvermittlung“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2023
- L 2 R 214/22 -
Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig
Vermittlung von Wissen als Kriterium für Versicherungspflicht
Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.
Eine 1956 geborene Frau aus dem Landkreis Bergstraße gab Yogakurse an Volkshochschulen und erzielte zunächst ein monatliches Einkommen von 200 €. Nach ihrer Scheidung erhöhte sie den Umfang ihrer selbstständigen Tätigkeit und war nicht länger geringfügig tätig. Die Deutsche Rentenversicherung stellte sodann Versicherungspflicht fest und forderte die Zahlung von Pflichtbeiträgen. Die Frau widersprach mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Lehrtätigkeit, sondern um eine therapeutische Maßnahme handele, welche überwiegend als Beratung zu qualifizieren sei. Als Yoga-Coach sei sie nicht rentenversicherungspflichtig. Yoga-Kursleiterin ist als selbstständige Lehrerin versicherungspflichtig... Lesen Sie mehr