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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wissensvorsprung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008
- 17 U 4/07 -
Schadensersatzhaftung einer Bank gegenüber Darlehensnehmer wegen Wissens um Kontamination des finanzierten Grundstücks
Zur Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung
Wenn eine Bank bei der Vergabe eine Kredits für den Kauf eines Grundstücks davon Kenntnis hat, dass der Boden des Grundstücks verschmutzt ist, muss sie ihren Kunden hierüber aufklären. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Zwar müsse eine Bank, die keine Beratung vornehme den Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken grundsätzlich nicht aufklären. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Aufklärungspflicht der Bank kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Kreditgeschäften ausnahmsweise gegeben sein, wenn diese für sie selbst erkennbar in Bezug auf spezielle Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung im Hinblick auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Geschäftes hat.
Der Kläger verlangt von der beklagten Bank Schadensersatz, weil sie bei Abschluss eines Kreditvertrages zur Finanzierung eines Grundstückskaufs nicht über die ihr bekannte Kontamination des Grundstücks aufklärte.Ca. 40 Jahre lang bis 1983 betrieben die früheren Eigentümer A. auf dem umstrittenen Grundstück eine Färberei und chemische Reinigung. Im April 1983 mietete die beklagte Bank auf dem Grundstück Räume und Stellplätze für ihre nahe gelegene Filiale, ließ die Räumlichkeiten renovieren und im Außenbereich Stellplätze herstellen. Zu einem zunächst beabsichtigten Kauf des Grundstücks durch die Bank kam es nicht.... Lesen Sie mehr
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