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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wochenmarkt“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2021
- OVG 1 N 32/21 -

Entzug des Standplatzes für Wochenmarkt wegen Nichtbeachtung der Öffnungszeiten

Markthändler muss bei Öffnung des Marktes verkaufsbereit sein

Einem Markthändler kann der Standplatz für einen Wochenmarkt entzogen werde, wenn er wiederholt bei Öffnung des Marktes nicht verkaufsbereit war. Ein Markthändler muss die Öffnungszeiten des Marktes beachten. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wurde einer Markthändlerin der Standplatz auf einem Wochenmarkt in Berlin entzogen, da diese bei Öffnung des Marktes um 8 Uhr wiederholt nicht verkaufsbereit war. Die Öffnungszeiten des Marktes waren in den Marktbestimmungen geregelt. Gegen den Entzug erhob die Händlerin Klage. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Da es zudem nicht die Berufung zuließ, beantragte die Klägerin deren Zulassung.Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ die Berufung nicht zu. Wer wiederholt bei Öffnung des Marketers nicht verkaufsbereit ist, dem könne der Standplatz... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.08.2017
- 8 U 123/17 -

Wochenmarkt in Fußgängerzone: Stadt muss vor vorhandener Stufe warnen

Sturz eines Fußgängers begründet Amtshaftung

Wird in einer Fußgängerzone ein Wochenmarkt veranstaltet, so muss vor einer Stufe gewarnt werden. Geschieht dies nicht und stürzt ein Fußgänger, so begründet dies eine Haftung der Stadt auf Zahlung von Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde in der Fußgängerzone einer niedersächsischen Stadt ein Wochenmarkt veranstaltet. Dabei stürzte eine Besucherin in einem normalerweise als Bushaltestelle genutzten Bereich aufgrund des Höhenunterschieds zwischen "Fahrbahn" und "Gehweg". Die Fußgängerin warf der Stadt eine unzureichende Absicherung des Höhenversatzes vor... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 30.04.2013
- 7 A 498/13 und 7 A 2097/13 -

250 m-Bannmeile für ambulante Straßenhändler rechtswidrig

Sperrung ganzer Stadtbereiche für so genannte Pingler zulässig

Eine Regelung in der Sondernutzungserlaubnis für ambulante Straßenhändler (so genannte Pingler), die vorsieht, dass die Erlaubnisinhaber zu festgesetzten Märkten (Wochen-, Weihnachts- und Sondermärkten), Schulstandorten sowie zu großen Veranstaltungen einen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zu wahren haben, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.

Ambulanter Straßenhandel (Pingeln) ist der Handel, welcher im Umherziehen und Umherfahren zu Fuß, auf dem Fahrrad oder per Kraftfahrzeug ausgeübt wird, wobei das Verweilen an einer Stelle lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen darf.Der Kläger in dem Verfahren 7 A 498/13 betreibt Straßenhandel mit Getränken, Lebensmitteln und Süßwaren, der Kläger in dem Verfahren... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 27.02.2008
- 1 K 2357/06 -

Reibeplätzchen dürfen uneingeschränkt auf Wochenmarkt angeboten werden

Reibeplätzchen dürfen warm und kalt auf Wochenmärkten feilgeboten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg. Damit hatte die Klage einer Marktfrau auf Neubescheidung ihres Antrages auf Zuweisung von Wochenmarktstandplätzen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Hagen Erfolg. Die Klägerin beabsichtigt, auf den begehrten Standplätzen Reibeplätzchen zum sofortigen Verzehr und zum Mitnehmen zu verkaufen.

Der Beklagte hatte das Begehren der Klägerin unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass der Verkauf von zubereiteten Speisen in einer städtischen Marktverordnung nicht aufgeführt werde. Für den Verkauf von Reibeplätzchen bestehe daher kein marktbetriebliches Bedürfnis. Außerdem würden auf beiden von der Klägerin angestrebten Wochenmärkten bereits Reibeplätzchen verkauft. Es bestehe... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2008
- 6 K 1108/07 -

Voller Umsatzsteuersatz für Fleischwurstverkauf zum Verzehr auf Wochenmarkt

Verzehr erfolgt an Ort und Stelle

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, welcher Umsatzsteuersatz (voller Steuersatz oder Regelsteuersatz damals 16 % oder ermäßigter Satz 7 % ) gilt, wenn verzehrfertige Lebensmittel auf Wochenmärkten abgegeben werden.

Der Kläger besuchte mit seinem Verkaufwagen verschiedene Wochenmärkte und bot dort Wurstwaren zum Verkauf an. Seine Umsätze versteuerte er nach dem für Lebensmittel geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.Nach Durchführung einer Außenprüfung kam das Finanzamt zu der Ansicht, dass die zum Verzehr an Ort und Stelle abgegebenen Portionen - warme Fleischwurst und Wurstsuppe... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.11.2007
- I R 52/06 -

BFH: Öffentliche Toilettenanlage kein Betriebsvermögen eines Wochenmarkts

Eine öffentliche Toilettenanlage kann einem von einer Stadt als Betrieb gewerblicher Art unterhaltenen Marktbetrieb nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Stadt eine von ihr errichtete öffentliche Toilettenanlage dem von ihr betriebenen Wochenmarkt als Betriebsvermögen zuordnen und die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben des Marktbetriebs abziehen kann.Der BFH hat dies verneint. Der Betrieb einer öffentlichen Toilettenanlage gehöre zu den hoheitlichen Aufgaben... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.12.2006
- 11 B 8056/06 -

Wochenmarktvergabe nach dem Prioritätsprinzip rechtswidrig

Marktbeschicker mit Eilantrag erfolgreich

Stände auf einem Wochenmarkt dürfen nicht nach dem Prioritätsprinzip vergeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und dem Eilantrag eines Mitbewerbers um die Vergabe des Wochenmarktes in Springe stattgegeben.

Die Stadt Springe hat den Wochenmarkt, der in Springe jeweils Dienstags und Freitags am Vormittag auf dem Marktplatz stattfindet, an einen Bewerber unter Zugrundelegung des sog. Prioritätsprinzips vergeben. Dagegen wandte sich ein Mitbewerber, der den entsprechenden gewerberechtlichen Antrag später gestellt hatte.Das Gericht hat seinem Begehren stattgegeben, weil die Gemeinde... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 14.08.2006
- 9 G 1391/06 (3) -

Marktbeschicker müssen Beachvolleyballturnier weichen

Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für Beachvolleyballturnier auf dem Wilhelmsplatz in Offenbach

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat das Begehren zweier Marktbeschicker zurückgewiesen, die im Wege der einstweiligen Anordnung erreichen wollten, dass die Durchführung des am 25. und 26.08.2006 auf dem Wilhelmsplatz in Offenbach geplanten Beachvolleyballturniers untersagt wird.

Zugleich wurde der Antrag, der Stadt Offenbach zu untersagen, den Marktbetrieb des in diesem Zeitraum stattfindenden Wochenmarktes durch die Anordnung der Verlegung von Ständen an andere Stellen als den bisher zugewiesenen zu beeinträchtigen, abgelehnt. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Antragsteller weder aus der Gewerbeordnung noch aus der Hessischen Gemeindeordnung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.03.2006
- 4 K 1546/05.NW -

Tische einer Marktfrau zu Recht entfernt

Keine Rechtsansprüche trotz jahrelanger Duldung

Die Anordnung des Marktaufsehers der Stadt Speyer an eine Marktfrau, zwei von ihr belegte Standplätze zu räumen, war rechtmäßig; die aufgestellten Tische durften entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Die Betroffene nimmt seit langem als Marktbeschickerin an dem freitäglichen Wochenmarkt in Speyer teil und betreibt dort einen Verkaufsstand für Blumen, Obst und Gemüse. Durch Bescheid der Stadt Speyer sind ihr insgesamt drei Standplätze zugeteilt. In den vergangenen Jahren nutzte sie indes nur einen dieser und zusätzlich zwei weitere, ihr nicht zugewiesene Plätze. Vom Marktaufseher... Lesen Sie mehr



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