die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungsübergabeprotokoll“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2022
- 65 S 211/21 -
Beweislast für mitvermieteten Teppich liegt beim Mieter
Nachweis durch Mietvertrag oder Übergabeprotokoll
Beansprucht ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens, so muss er beweisen können, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann etwa durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll geschehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung in Berlin im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter anderem auf Instandsetzung des Teppichbodens. Die Vermieterin stritt ab, dass der Teppich mitvermietet wurde. Da die Mieterin nicht das Gegenteil nachweisen konnte, verneinte das Amtsgerichts den Instandsetzungsanspruch. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Instandsetzung des Teppichbodens bestehe nicht. Zwar sei ein Vermieter nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, den zum vertragsgemäßen Gebrauch... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 13.12.2021
- 4 S 150/21 -
In Rückgabeprotokoll aufgelistete Mängel sind kein Anerkenntnis des Mieters zur Entstehung der Mängel während Mietzeit
Protokoll enthält lediglich Zustandsbeschreibung
Werden in einem Rückgabeprotokoll Mängel aufgelistet, so liegt darin lediglich eine Zustandsbeschreibung. Damit ist kein Anerkenntnis des Mieters verbunden, dass die Mängel während der Mietzeit entstanden. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 vereinbarten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Stuttgart die Aufhebung des Mietverhältnisses. Bei der Übergabe der Wohnung wurde ein Rückgabeprotokoll angefertigt, in dem vorhandene Mängel aufgelistet wurden. Nachfolgend bestand Streit über die Rückzahlung der Mietkaution in Höhe von 800 €. Die Vermieter verweigerten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2020
- 65 S 19/20 -
Instandsetzungspflicht eines defekten Telefon- und Kabelanschlusses trotz fehlender Feststellung zur Funktionsfähigkeit im Übergabeprotokoll
Überfrachtung einer Wohnungsübergabe bei Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Telefon- und Kabelanschlüsse
Der Vermieter hat auch dann einen defekten Telefon- bzw. Kabelanschluss instand zu setzen, wenn das Übergabeprotokoll keine Feststellungen zur Funktionsfähigkeit des Anschlusses getroffen hat. Es würde eine Wohnungsübergabe überfrachten, müssten alle Telefon- und Kabelanschlüsse auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2018 gegen die Vermieterin eine Klage gerichtet unter anderem auf Herstellung eines funktionsfähigen Telefon- und Kabelanschlusses. Dieser war nämlich im Wohnzimmer der Wohnung defekt. Die Vermieterin verweigerte eine Instandbesetzung des Anschlusses und verwies zur Begründung darauf, dass den Mietern... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Ottweiler, Urteil vom 24.11.2016
- 16 C 170/15 -
Vermieter kann selbst verursachte Kosten für Schimmelanalyse nicht mit Kautionsrückforderungsanspruch verrechnen
Schimmelanalyse vor Ablauf der Frist zur Schadensbehebung
Beauftragt ein Vermieter eine Schimmelanalyse noch vor Ablauf der dem Mieter gesetzten Frist zur Beseitigung des Schimmelbefalls, so kann er die durch die Beauftragung entstandenen Kosten nicht mit dem Kautionsrückforderungsanspruch des Mieters verrechnen. Eine Verrechnung scheidet zudem für solche Kosten aus, die durch die Beseitigung von Mängeln aufgewendet wurden, die im Übergabeprotokoll nicht festgehalten sind. Dies hat das Amtsgericht Ottweiler entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Wohnungsmietverhältnisses im Dezember 2014 behielt die Vermieterin einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen waren zum einen Kosten in Höhe von 129 EUR für die Beauftragung einer Untersuchung zum Nachweis der Tatsache, dass die schwarzen Flecken an einem Fenster und an den Fliesenfugen im Bad auf Schimmel zurückzuführen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 27.08.2015
- 2 C 65/15 -
Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Wohnungsübergabe: Vermieter darf Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden nicht verweigern
Vermieter verhindert Anfertigung eines Übergabeprotokolls
Erscheint der Vermieter unentschuldigt und ohne ersichtlichen Grund nicht zur Wohnungsübergabe, kann er nachträglich nicht die Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden an der Wohnung verweigern. Insofern hat der Vermieter die Anfertigung eines Übergabeprotokolls selbst verhindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Donaueschingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte im Oktober 2014 nach Beendigung des Mietverhältnisses die Übergabe der Wohnung stattfinden. Jedoch war der Vermieter ohne ersichtlichen Grund nicht erschienen. Daraufhin warfen die Mieter den Wohnungsschlüssel in den Briefkasten des Vermieters. Zudem verlangten sie die Rückzahlung der zum Mietbeginn geleisteten Kaution in Höhe von fast 1.300 Euro.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 14.12.2012
- 7 C 676/12 -
Angebliche Beschädigungen der Wohnung infolge Rauchens: Vermieter ist an Feststellung im Übergabeprotokoll gebunden
Zur verbindlichen Feststellung von Rauchschäden im Wohnungsrückgabeprotokoll
Stellt ein Übergabeprotokoll fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen, kann der Vermieter nicht nachträglich wegen behaupteter Schäden Schadenersatz fordern. Er ist insofern an den Feststellungen des Übergabeprotokolls gebunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mietverhältnis über eine Wohnung im Dezember 2011 endete, bestand zwischen den alten Mietvertragsparteien Streit um die Rückzahlung der Mietkaution. Die Vermieterin weigerte sich die Kaution zurückzuzahlen, da nach ihrer Behauptung durch ein intensives Rauchen der Mieterin erhebliche Schäden an der Wohnung vorgelegen haben. Die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003
- 10 U 64/02 -
Fehlende Aufnahme einer Beschädigung im Wohnungsübergabeprotokoll spricht für nicht Vorliegen der Beschädigung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
Mieter zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet
Ist im Wohnungsübergabeprotokoll eine Beschädigung nicht vermerkt, so spricht dies dafür, dass eine solche Beschädigung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe auch nicht vorlag. Behauptet der Mieter das Gegenteil, muss er dies auch beweisen. Andernfalls ist er zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Vermieterin von ihrer Mieterin nach dem Auszug aus der Wohnung Schadenersatz, weil das Waschbecken im Bad beschädigt war. Die Mieterin behauptete, die Beschädigung habe bereits zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vorgelegen. Dies stritt die Vermieterin jedoch ab. Sie führte an, dass das Wohnungsübergabeprotokoll eine solche Beschädigung nicht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2006
- VIII ZR 123/05 -
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters beginnt mit dem Auszug des Mieters
Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden
Wenn ein Vermieter nach dem Auszug des Mieters noch Ansprüche hat, so muss er diese innerhalb von sechs Monaten geltend machen. Ansonsten sind diese Ansprüche verjährt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im Fall kündigte eine Mietern das Mietverhältnis zum 31.10.2003. Am 05.08.2003 begingen ein Bekannter der Mieterin und der Vermieter die Wohnung. Bei diesem Termin stellten sie ein mit "Wohnungszustandbericht" bezeichnetes Protokoll über die Abnahme der Wohnung auf, das sie gemeinsam unterschrieben. Darin wurden verschiedene Mängel aufgelistet. Abschließend hieß es in dem Protokoll,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 26.07.2004
- 6 C 105/04 -
Übergabeprotokoll: Vermieter muss bei Übergabe genau hinsehen
Übersieht der Vermieter bei der Wohnungsbegehung nach dem Auszug einige Schäden, kann er diese später nicht mehr geltend machen. Es zählt nur, was im Protokoll steht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Pforzheim hervor.
Der Mieter kann nur für solche Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Protokoll vermerkt sind. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Teil der Mietkaution mit der Begründung einbehalten, dass die Schäden für ihn zum Zeitpunkt der Wohnungsabnahme nicht sichtbar gewesen seien. Dieser Auffassung widersprach das Gericht. Zweck des Übergabeprotokolls sei es gerade, den Zustand... Lesen Sie mehr