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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wohnwertmindernd“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2022
- 66 S 108/22 -
Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter Modernisierung
Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist tatsächlicher Zustand der Wohnung maßgeblich
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter in Berlin im Mai 2021 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter hielt den Anspruch für nicht gegeben und verwies auf den fehlenden Fliesenspiegel im Badezimmer. Seiner Meinung nach begründe dies ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, der Mieter könne sich darauf nicht berufen, da er eine beabsichtigte Modernisierung des Bades abgelegt hatte.Das Landgericht Berlin entschied, dass das wohnwertmindernde Merkmal zu berücksichtigen sei. Dass der Mieter eine entsprechende Modernisierung abgelehnt hatte, sei unerheblich, da es bei der Erhöhung der Miete... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.07.2022
- 66 S 144/22 -
Mieter kann sich trotz abgelehnter Modernisierung auf wohnwertminderndes Merkmal berufen
Ausschlaggebend ist allein tatsächlicher Zustand der Wohnung
Ein Wohnungsmieter kann sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal berufen, auch wenn er zuvor die entsprechende Modernisierung abgelehnt hat. Allein maßgeblich ist der Zustand der Wohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin über eine Mieterhöhung. Die Mieterin hielt den Umstand, dass das WC ohne Lüftungsmöglichkeit war, für ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, die Mieterin könne sich darauf nicht berufen, da sie in der Vergangenheit eine umfangreiche Sanierung des Bades abgelehnt hatte.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019
- 15 C 270/18 -
Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Spüle und stehender Herd bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht
Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentumsübertragung ist ohne Bedeutung
Wurden dem Wohnungsmieter das Eigentum an Spüle und Herd übertragen, so bleiben diese Einrichtungsgegenstände bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dem Mieter als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung ein Mietnachlass gewährt wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei bestand Streit darüber, ob die im Mietspiegel bestehenden Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" gegeben waren. Hintergrund dessen war, dass der Mieterin das Eigentum an dem Herd und die Spüle übertragen wurde und sie dafür ein Mietnachlass erhielt.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -
Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unterdimensioniertem Fahrradabstellraum
Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung
Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.05.2016
- 63 S 335/15 -
Wohnwertminderndes Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" nicht gegeben trotz Erreichbarkeit des Raums nur über Treppe
Fehlende Nutzbarkeit für ältere Menschen oder Kinder unerheblich
Das nach dem Berliner Mitspiegel vorliegende wohnwertmindernde Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" ist nicht gegeben, wenn der Fahrradabstellraum nur über eine Treppe erreicht werden kann. Dass ältere Menschen oder Kinder aufgrund der Treppe den Raum nicht nutzen können, spielt keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob das wohnwertmindernde Merkmal "kein Fahrradabstellmöglichkeit" gegeben war oder nicht. Das Wohnhaus verfügte über einen nicht abschließbaren Kellerraum, der zum Abstellen von Fahrrädern nutzbar war. Der Raum konnte aber nur über eine Treppe erreicht werden. Die Mieter einer Wohnung hielten das... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
- 63 S 259/15 -
Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche
Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"
Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären. Diese weigerten sich aber mit der Begründung, dass der in der Küche ausgelegte Linoleumboden nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Zudem lag ihrer Meinung nach das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" vor, da die Heizungsrohre... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
- 63 S 273/15 -
Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten
Keine Wohnwerterhöhung aufgrund Vorhandeneins eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Fehlt ein Balkon, so ist dies im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem denkmalgeschütztem Gebäude. Allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses ist nicht als wohnwerterhöhend zu werten, solange der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten notwendig ist. Ein feuchter Altbau-Keller ist nicht als wohnwertmindernd anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Altbauwohnung im Oktober 2014 ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhungserklärung zu erteilen. Zur Begründung führten sie aus, dass der fehlende Balkon sowie der feuchte Keller als wohnwertmindernd zu berücksichtigen seien. Zudem könne allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses keine Wohnwerterhöhung... Lesen Sie mehr
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