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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „XING“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.07.2017
- 10 Sa 491/17 -

Vorhalten eines Nutzerprofils auf XING spricht nicht für Verstoß gegen Be­schäftigungs­verbot aufgrund Schwangerschaft

Interesse an Jobwechsel widerspricht nicht mutter­schutz­rechtlichem Be­schäftigungs­verbot

Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Be­schäftigungs­verbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutter­schutz­rechtlichen Be­schäftigungs­verbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin sprach eine Frauenärztin im September 2016 ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz aus. Die Arbeitgeberin weigerte sich aber dennoch die Vergütung weiter zu zahlen. Sie führte an, dass die Arbeitnehmerin ein Nutzerprofil bei XING besitze, weswegen nicht davon ausgegangen werden könne, dass sie nicht arbeiten könne. Die Arbeitsnehmerin sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Vergütung.Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Aufgrund des Nutzerprofils... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.02.2017
- 12 Sa 745/16 -

Staus als "Freiberufler" in XING-Profil rechtfertigt keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

Fehlerhafte Angabe des aktuellen beruflichen Status ist nicht als Werbung für Konkurrenztätigkeit zu werten

Die falsche Angabe des beruflichen Staus als "Freiberufler" kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Köln.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streifalls war Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei. Die Parteien vereinbarten im Wege eines Aufhebungsvertrages die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit mehrmonatiger Auslauffrist. Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses stellte die beklagte Arbeitgeberin fest, dass der Kläger in seinem privaten XING-Profil bereits angegeben hatte, als "Freiberufler"... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2013
- 29 Ga 2/13 -

Privat erstellte XING-Kontakte eines ehemaligen Arbeitnehmers zu Mitarbeitern von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers stellen keine unbefugte Verwendung von Geschäfts­geheimnissen durch ehemaligen Arbeitnehmer dar

XING-Kontaktdaten sind nur bei geschäftlicher Kontaktaufnahme durch Arbeitnehmer als Geschäftsgeheimnis zu bewerten

Gehören zu den XING-Kontakten eines Arbeitnehmers Mitarbeiter der Kunden des Arbeitgebers, so liegt darin keine unbefugte Verwendung von Geschäfts­geheimnissen, wenn die Kontaktaufnahme rein privat erfolgte. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine IT-Spezialistin in der Zeit von Dezember 2006 bis September 2012 für ein Softwareunternehmen im Bereich "IT-Beratung und Projektmanagement" tätig. Nachdem sie aus dem Unternehmen ausschied, wurde sie im Januar 2013 auf Unterlassung in Anspruch genommen, da 11 Kontakte auf ihrem XING-Profil Mitarbeiter von Kunden bzw. Geschäftspartner des Softwareunternehmens... Lesen Sie mehr

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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 23.05.2012
- 1 S 58/11 -

Herabsetzung eines Mitbewerbers und Abwerbung von Mitarbeitern auf der Plattform XING begründet Wettbewerbsverstoß

Mitbewerber hat Anspruch auf Unterlassung

Tätigt jemand gegenüber den Mitarbeitern eines Mitbewerbers herabsetzende Äußerungen und versucht er die Mitarbeiter abzuwerben, so handelt derjenige wettbewerbswidrig. Dem Mitbewerber steht daher ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall schrieb ein IT-Dienstleister über die Internetplattform XING Mitarbeiter eines Mitbewerbers an. In den Nachrichten versuchte er den Mitbewerber verächtlich zu machen und die Mitarbeiter abzuwerben. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob dieses Verhalten ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellte und der Mitbewerber daher berechtigt war den IT-Dienstleister... Lesen Sie mehr



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