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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zebrastreifen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Lübeck, Urteil vom 29.09.2023
- 3 O 336/22 -

LKW-Fahrer haftet für Überrollen einer Fußgängerin auf Fußgängerüberweg bei stockendem Verkehr

Bei stockendem Verkehr darf nicht auf Fußgängerüberweg gefahren werden

Überrollt ein Lkw bei stockendem Verkehr eine Fußgängerin auf dem Fußgängerüberweg, so haftet er für die Unfallfolgen. Bei stockendem Verkehr darf nicht auf den Fußgängerüberweg gefahren werden. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2021 wurde in Glinde eine 85-jährige Fußgängerin beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs von einem LKW überrollt. Die Fußgängerampel zeigte zu dem Zeitpunkt grün. Zudem herrschte stockender Verkehr, weshalb sich der LKW auf dem Fußgängerüberweg befand. Die Fußgängerin verlor bei dem Unfall ihr linkes Bein. Die Haftpflichtversicherung zahlte an die Fußgängerin einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 10.000 €. Dies war der Fußgängerin zu wenig und erhob daher gegen den LKW-Fahrer, der Halterin des Lkw und der Haftpflichtversicherung Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 €.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.03.2018
- 9 U 54/17 -

Vorrang bei Fußgängerüberweg gilt nicht für Pedelec-Fahrer

Für einen auf Fußgängerüberweg fahrenden Pedelec-Fahrer gilt § 10 StVO

Für einen Pedelec-Fahrer gilt der Vorrang bei Fußgängerüberwegen gemäß § 26 StVO nicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw, so ist ihm ein Verstoß gegen § 10 StVO anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einem Fußgängerüberweg zu einer Kollision zwischen einem Pedelec-Fahrer und einem Pkw. Der Pedelec-Fahrer fuhr auf den Fußgängerüberweg. Da die Pkw-Fahrerin zu spät bemerkte, dass der Pedelec-Fahrer nicht anhalten wird, kam es zu dem Zusammenstoß. Bei dem Unfall wurde der Pedelec-Fahrer schwer verletzt. Er erhob schließlich gegen die Pkw-Fahrerin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 16.09.2016
- 10 U 750/13 -

Fußgänger darf Vorrecht auf Zebrastreifen nicht erzwingen oder achtlos auf Zebrastreifen treten

Bei Unfall Mitverschulden von 25 % wegen Verstoßes des Rück­sicht­nahme­gebots

Ein Fußgänger darf sein Vorrecht auf einen Zebrastreifen nicht erzwingen oder achtlos auf den Fußgängerüberweg treten. Andernfalls verstößt er gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). Im Falle eines Verkehrsunfalls kann der Verstoß ein Mitverschulden von 25 % begründen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer Nacht ein Fußgänger auf einem Fußgängerüberweg von einem PKW angefahren. Hintergrund dessen war, dass der PKW-Fahrer trotz dessen, dass er den Fußgänger am Zebrastreifen stehen sah, weitergefahren ist und der Fußgänger trotz dessen, dass er die ungebremste Weiterfahrt des PKW bemerkt hatte, den Zebrastreifen betreten hatte. Wegen der beim... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 05.01.2015
- 7 U 568/14 -

Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" muss ein Fußgänger sich grundsätzlich nicht ständig nach allen Seiten absichern

Fußgänger darf auf Respektierung seines Vorrangs durch Fahrzeugführer vertrauen

Überquert ein Fußgänger bei "grün" einen Fußgängerüberweg, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, sich ständig nach allen Seiten zu vergewissern, ob abbiegende Fahrzeugführer seinen Vorrang respektieren. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass sein Vorrang beachtet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" wurde eine Fußgängerin von einem links abbiegenden Lkw angefahren. Sie klagte aufgrund dessen auf Feststellung, dass ihr ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zu stehe. Der Lkw-Fahrer erkannte eine Mitschuld in Höhe von 60 % an, wies aber eine weitergehende Verantwortlichkeit zurück.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.08.2014
- VI ZR 308/13 -

Verkehrsunfall zwischen Fußgänger und PKW: Unter Beweis gestellter Einwand der überhöhten Geschwindigkeit muss berücksichtigt werden

Fehlende Berücksichtigung führt zur Aufhebung der Entscheidung und zur Neuverhandlung

Kommt es zwischen einem Fußgänger und einem PKW zu einem Verkehrsunfall, so muss der Einwand des Fußgängers, der Autofahrer sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, vom Gericht berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Vortrag unter Beweis gestellt wurde. Berücksichtigt das Gericht den Vortrag nicht, so kann dies zur Aufhebung der Entscheidung und zur Neuverhandlung führen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2010 kam es gegen 7 Uhr zu einem Verkehrsunfall, als ein Soldat in Tarnuniform an einem gekennzeichneten Fußgängerüberweg eine Straße überqueren wollte und dabei auf der Mitte der Straße von einem PKW erfasst wurde. Der Soldat behauptete, dass der Autofahrer zu schnell gefahren sei und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadenersatz... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.1994
- 1 U 49/92 -

Streupflichtige Stadt muss spätestens bis 9.30/10 Uhr Fußgängerüberweg gestreut haben

Verstoß gegen die Pflicht begründet Amtspflicht­verletzung

Ist eine Stadt verpflichtet den Winterdienst durchzuführen, so muss sie spätestens gegen 9.30 bis 10 Uhr die Fußgängerüberwege bestreut haben. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach und stürzt deswegen ein Passant wegen der Glätte, verletzt sie ihre Amtspflicht. Der verletzte Passant kann daher Schadenersatz verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stürzte eine Frau gegen 11.15 Uhr in der Innenstadt auf einem Fußgängerüberweg vor dem Ausgang eines Kaufhauses wegen Glätte und verletzte sich. Zum Unfallzeitpunkt war der Weg von der winterdienstpflichtigen Stadt nicht gestreut. Die Frau verlangte aufgrund des Vorfalls Schadenersatz. Die Stadt wehrte sich gegen die Forderung mit der Argumentation, es sei... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.12.2011
- I-9 U 113/10 -

Straßen in angemessenem Zeitraum geräumt: Stadt haftet nicht für Glätteunfall

Allgemeine Glättegefahr wurde rechtzeitig erkannt und entsprechend zeitig Streualarm ausgelöst

Eine Gemeinde haftet bei einem Glätteunfall dann nicht wegen der Verletzung der Streupflicht, wenn sie ihren Verpflichtungen aus dem Streuplan nachkommt und dieser Streuplan eine sichere Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Ende Dezember 2005 gegen 11.30 Uhr auf einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestreutem Fußgängerüberweg einer Straße mit erheblicher Verkehrsbedeutung im Westen der Stadt Essen ausgerutscht, hatte sich hierbei nach seiner Darstellung schwere Schulter- und Armverletzungen zugezogen und verklagte die Stadt Essen auf Zahlung von Schadensersatz... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2011
- 4 U 200/10 -

Kein Schadensersatz bei Leichtsinn: Straßenüberquerung in dunkler Kleidung

Fußgänger müssen dafür sorgen, dass Autofahrer sie sehen können - ansonsten können sie ihre Schadensersatzansprüche verlieren

Das Saarländische Oberlandesgericht hat die Klage eines Fußgängers, der nachts von einem Autofahrer angefahren und dabei verletzt worden war, abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil er kein Verschulden des Fahrzeugführers habe nachweisen können.

Der Unfall hatte sich an einer Fußgängerampel ereignet. Der Kläger hatte allerdings nicht den Fußgängerüberweg genutzt, sondern war - und das auch noch bei Rot - in schräger Richtung neben der Fußgängerfurt unmittelbar im Bereich der Ampel auf die Fahrbahn getreten, um die Straßenseite zu wechseln. Dabei hatte ihn der Beklagte mit seinem Auto angefahren.Das Gericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.11.2010
- 2 S 193/10 -

Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben – Überfährt er den Überweg trägt er bei Unfall mindestens hälftige Mitschuld

Bei Überfahren des Zebrastreifens ist Radfahrer nicht von Schutzbereich des Fußgängerwegs erfasst

Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen Zebrastreifen überquert, ist nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs erfasst. Kommt es zu einem Unfall trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hervor.

Im zugrunde liegenden Fall befuhr die beklagte Pkw-Fahrerin mit ihrem Pkw eine Straße stadtauswärts entlang, während die stadteinwärts zunächst auf einem Radweg fahrende Klägerin plötzlich auf einen vor einer Straßeneinmündung befindlichen Fußgängerüberweg wechselte und kurz vor Erreichen der gegenüberliegenden Seite von dem Pkw leicht erfasst wurde.Das Landgericht... Lesen Sie mehr



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