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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeitarbeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2022
- 10 AZR 210/19 -
Urlaubsstunden sind bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen
Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen dürfen keinen Anreiz für Arbeitnehmende bieten, auf den Jahresurlaub zu verzichten
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer in Vollzeit mit einem Bruttostundenlohn im Jahr 2017 von 12,18 Euro beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis der Parteien galt aufgrund beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 (MTV). § 4.2.1. MTV* bestimmt, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für Zeiten gezahlt werden, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. Im Monat August 2017, auf den 23 Arbeitstage entfielen, arbeitete der Kläger 121,75 Stunden und nahm 10 Tage Urlaub in Anspruch, die die Beklagte mit 84,7... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
- 4 AZR 66/18 -
Keine Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz" durch Bezugnahme auf nur Teile des Tarifvertrags
Abweichung vom Gebot der Gleichbehandlung setzt vollständige Anwendung eines einschlägigen Tarifwerks voraus
Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung ("Equal-Pay") kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten, die ein Zeitarbeitsunternehmen betreibt, als Kraftfahrer eingestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) geschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit. Daneben fanden sich im Arbeitsvertrag... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 09.07.2015
- S 143 KR 1920/12 -
Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen: Abschluss des Tarifvertrages mit "Christlicher" Tarifgemeinschaft CGZP war vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes
Absprachen mit der Politik begründen keinen Vertrauensschutz
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitragsnachforderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen.
Im Zuge der Agenda 2010 lockerte die Bundesregierung 2003 die Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche. Als Ausgleich führte sie unter anderem das „equal pay“-Prinzip ein: Zeitarbeitnehmer und Stammarbeitnehmer sollten hinsichtlich des Lohns gleichgestellt werden. Das Gesetz galt jedoch mit der Einschränkung, dass ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen konnte. Daraufhin schlossen... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012
- L 1 KR 95/12 B ER -
Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen
Hessisches LSG lehnt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab
Da das Bundesarbeitsgericht Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt hat, hätten Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung von einem Zeitarbeitsunternehmen aus Südhessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 12.000 Euro nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen.Das Hessische Landessozialgericht hat den... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.05.2012
- L 8 R 164/12 B ER -
Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen unwirksam
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor.Zwar hatte der "Arbeitgeberverband... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 22.03.2012
- S 11 R 160/12 ER -
CGZP nicht tariffähig: Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen
Differenz von insgesamt 1,4 Millionen Euro zwischen zunächst gezahltem Entgelt und eigentlich geschuldetem Lohn für die Jahre 2006 bis 2009 muss nachgezahlt werden
Eine Zeitarbeitsfirma aus Worms muss Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen, da die auf Grundlage der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Verträge mangels Tariffähigkeit der CGZP ungültig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall waren Leiharbeitnehmer in den Jahren 2006 bis 2009 auf der Grundlage von seitens der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Die Tarifverträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmern der entleihenden Unternehmen.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012
- S 25 R 2507/11 ER -
Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig
Beiträge sind nach geschuldeten Entgelten zu berechnen
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Dabei muss jedoch ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Personalagentur aus Bochum von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 64.000 Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Sa 852/11 -
„Equal-Pay“: Mehrgliedrige Tarifverträge der CGB-Gewerkschaften und deren Ausschlussfristen in der Zeitarbeit
Forderungen von Leiharbeitern auf Differenzvergütung vor Dezember 2010 durch Ausschlussfristen verfallen
Das Landesarbeitsgericht musste darüber entscheiden, ob ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma Anspruch auf Differenzvergütungen in den Jahren zwischen 2007 bis 2011 hat.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und als Ableser im Kundenaußendienst eines großen Energieunternehmens eingesetzt. Die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden tariflichen Regelungen waren zunächst mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen (CGZP) abgeschlossen worden, der das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 04.05.2011
- 2 Ca 144/11 -
CGZP: Arbeitsgericht Herford spricht Leiharbeiterin nachträglich gleichen Lohn wie Festangestellten zu
Leiharbeiter können aufgrund unwirksamer Tarifverträge zwischen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen Lohnnachforderungen stellen
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) hat das Arbeitsgericht Herford erstmals über Nachzahlungsansprüche von Leiharbeitern entschieden und der klagenden Leiharbeiterin Recht gegeben. Nach dem Grundsatz des "Equal Pay" muss ihr Arbeitgeber - eine Zeitarbeitsfirma mit mehr als 600 Mitarbeitern - nachträglich den gleichen Lohn zahlen, den der ausleihende Betrieb seinen festen Angestellten zahlte. Die Zeitarbeitsfirma kann sich nicht auf die mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge berufen.
Die Klägerin war bei der beklagten Zeitarbeitsfirma befristet als Helferin beschäftigt. In dem von ihr unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde auf die jeweils gültigen tarifvertraglichen Regelungen zwischen der CGZP und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Bezug genommen. In dem Betrieb, in dem die Klägerin daraufhin als Leiharbeiterin eingesetzt wurde, erhielt... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010
- 1 ABR 19/10 -
BAG: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) kann keine Tarifverträge schließen
Tarifverträge in der Zeitarbeit sind ungültig
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Tarifverträge können auf Arbeitnehmerseite nur von einer tariffähigen Gewerkschaft oder einem Zusammenschluss solcher Gewerkschaften (Spitzenorganisation) abgeschlossen werden. Soll eine Spitzenorganisation selbst als Partei Tarifverträge abschließen, muss das zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören (§ 2 Abs. 3 TVG). Dazu müssen die sich zusammenschließenden Gewerkschaften ihrerseits... Lesen Sie mehr
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