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Landgericht Leipzig, Urteil vom 12.05.2020
- 02 S 401/19 -
Kündigung mehr als 1 ½ Jahre nach verspäteten Mietzahlungen unwirksam
Vermieter muss zeitnah nach Vertragsverstößen Kündigung aussprechen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eine außerordentliche und ordentliche Kündigung auf verspätete Mietzahlungen zu stützen, wenn diese mehr als 1 ½ Jahre zurückliegen. Bei Vertragsverstößen muss die Kündigung zeitnah ausgesprochen werden. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 hatte ein Wohnungsmieter in Leipzig teilweise seine Miete verspätet gezahlt. Im Februar 2019 nahm dies der Vermieter zum Anlass eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung auszusprechen. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung anzuerkennen, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Leipzig wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Leipzig bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn... Lesen Sie mehr
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