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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeitsoldat“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 18.03.2024
- 1 K 1117/22 -
Zeitsoldat durfte wegen Verweigerung einer COVID-19-Impfung entlassen werden
Ein Zeitsoldat, der im Dezember 2021 eine COVID-19-Impfung verweigert hat, durfte fristlos entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 18. März 2024, das den Beteiligten nunmehr zugestellt wurde, entschieden.
Der Kläger begründete seine Weigerung damit, dass er den Impfbefehl für rechts- und verfassungswidrig hält. Insbesondere befürchtete er gesundheitliche Nebenwirkungen der Impfung und vertrat den Standpunkt, dass die Impfung nur einen geringen Schutz gegen die Omikron-Variante bietet und die Impfpflicht daher unverhältnismäßig ist. Das Verwaltungsgericht hat die Entlassungsverfügung als rechtmäßig bestätigt. Aus den Gründen: Der Kläger hat gegen die Gehorsamspflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verstoßen und damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet. Es handelt sich insoweit um eine Dienstpflichtverletzung im sog.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 29.03.2023
- 21 K 4032/22 -
Leichtfertiges Liken von Facebook-Beiträgen mit rechtsextremen Bezügen im Jugendalter rechtfertigt keine Entlassung eines Soldaten
Glaubwürdige Distanzierung von Verhalten begründet keinen Mangel an charakterlicher Eignung
Hat ein Soldat im Jugendalter leichtfertig Facebook-Beiträge mit rechtsextremen Bezügen gelikt und distanziert er sich davon, so begründet dies keinen Mangel an charakterlicher Eignung. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist dann rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 wurde ein Soldat auf Zeit aus dem Dienstverhältnis entlassen, weil er als Jugendlicher die Facebook-Seite der als rechtsextrem eingestuften Band "SPN/S" und des Landesverbands Brandenburg der AfD gelikt hat. Zudem hatte er Seiten von Bekleidungsmarken mit gewaltverherrlichenden Namen mit "Gefällt mir" markiert. Der Soldat hatte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2022
- 2 A 3031/21 -
Aktive Teilnahme an Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalt rechtfertigt Entlassung aus dem Soldatenverhältnis
Fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes
Die aktive Teilnahme an einer Chatgruppe mit rechtextremen Inhalt kann die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis nach sich ziehen. Denn dadurch zeigt der Soldat eine fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 wurde ein Soldat auf Zeit aus dem Soldatenverhältnis entlassen, weil er zwischen März 2019 und Oktober 2020 Mitglied einer Chatgruppe bei WhatsApp mit dem Namen "Behinderte Spasties" war, in der rechtsradikale und rassistische Inhalte geteilt wurden. Der Soldat hatte selbst Inhalte in die Gruppe gepostet. Der Soldat war seit... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2022
- 2A 3031/21 -
Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten rechtmäßig
Bekanntwerden der Dienstpflichtverletzung würde Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet
Das Verwaltungsgericht Hannover hat auf die mündliche Verhandlung durch den Einzelrichter die Klage eines Soldaten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen.
Der Kläger ist mit dem Dienstgrad Gefreiter als Soldat auf Zeit für vier Jahre in die Bundeswehr eingetreten. Im Oktober 2020 erhielt seine Dienststelle Kenntnis davon, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornographischen Inhalten geteilt worden sind. Die Durchsuchung seines Mobiltelefons förderte weitere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2022
- 14 K 5778/21 -
Fristlose Entlassung einer Soldatin wegen Veröffentlichung eines Links zu Webseiten der Reichsbürger-/Selbstverwaltungsbewegung in sozialem Netzwerk
Ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr und der militärischen Ordnung
Die Veröffentlichung eines Links in einem sozialen Netzwerk zu Webseiten der Reichsbürger-bzw. Selbstverwaltungsbewegung durch eine Soldatin stellt eine ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr und der militärischen Ordnung dar und rechtfertigt die fristlose Entlassung der Soldatin. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde eine Soldatin auf Zeit innerhalb der ersten vier Dienstjahre mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen, da sie auf ihrem Facebook-Account Links zu Webseiten der Reichsbürger- bzw. Selbstverwaltungsbewegung postete. Die Soldatin hatte auf Facebook mehr als 500 Freunde. Zudem waren für jedermann Fotos mit ihr in Uniform... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2017
- 10 K 3895/15 -
Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug: Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr rechtmäßig
Fehlende charakterliche Eignung rechtfertigt Entlassung
Die Anrede anderer Soldaten als "Juden", das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als "Nigger"" rechtfertigen die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage des Zeitsoldaten ab.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Bundeswehr den Kläger, der für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen worden war, zum 30. November 2013 und damit vor Ablauf seiner Dienstzeit entlassen, weil ihm drei Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug zur Last gelegt worden waren. Der Kläger habe mehrfach das Wort "Jude" in der Absicht verwendet, andere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 10.11.2015
- 1 K 2618/15.TR -
Zeitsoldat muss Schlüsselerlebnis für Kriegsdienstverweigerung belegen können
Vorherige bewusste Entscheidung für militärische Laufbahn bei der Bundeswehr macht plötzliche Kriegsdienstverweigerung unglaubwürdig
Ein Zeitsoldat, der seinen Grundwehrdienst geleistet hat, ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, muss für den Fall, dass er nachträglich den Kriegsdienst verweigern will, den Nachweis einer Umkehr der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe führen. Dafür müsse er ein Schlüsselerlebnis belegen können. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Verfahren klagte ein Soldat auf Zeit, der im Jahre 2011 als Feldwebelanwärter in die Bundeswehr eingetreten ist und sich für 13 Jahre verpflichtet hat. Nach zwei erfolglosen Versetzungsanträgen mit dem Ziel einer heimatnäheren Stationierung stellte der Kläger Ende 2014 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, zu dessen Begründung er im Wesentlichen geltend machte,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 11.03.2015
- AN 11 K 14.00127 -
Entlassung aus der Bundeswehr wegen verschwiegener NPD-Mitgliedschaft rechtmäßig
Mitgliedschaft in der NPD stellt Bereitschaft zur Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr, der entgegen seiner Angaben in einem vor der Einstellung ausgefüllten Fragebogen Mitglied der NPD war, rechtmäßig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wandte sich mit Beschwerde und - nach deren Misserfolg - mit Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr. Zu deren Begründung führte er an, dass einerseits die Mitgliedschaft in der NPD nicht nachgewiesen sei. Andererseits sei aber bereits die Frage nach einer (früheren oder aktuellen) Mitgliedschaft in der NPD nicht zulässig. Denn die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.11.2013
- 2 K 313/12.KO -
Entlassung eines Soldaten wegen schuldhaft begangener Dienstpflichtverletzungen gerechtfertigt
Soldat war trotz Einnahme eines ärztlicherseits verordneten Medikaments zur Tatzeit nicht schuldunfähig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Unteroffiziers aus der Bundeswehr, wegen schuldhafter Verletzungen seiner Dienstpflichten für rechtmäßig erklärt. Auch der Verweis des Soldaten darauf, dass er sich wegen psychischer Probleme in Behandlung befunden und in diesem Zusammenhang ein Medikament erhalten habe, aufgrund dessen unerwünschter Nebenwirkungen aufgetreten seien, führten im Vorliegenden Fall nicht zu einer Schuldunfähigkeit des Soldaten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Stabsunteroffizier, war im Jahr 2009 in die Bundeswehr als Soldat auf Zeit eingetreten. Mit Bescheid vom 27. September 2011 wurde er aus der Bundeswehr entlassen, da er Rekruten schikaniert, wegen ihrer hohen Sprengwirkung in Deutschland nicht zugelassene ausländische Böller auf dem Kasernengelände gezündet, unwahre Angaben gegenüber Vorgesetzten... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2013
- BVerwG 5 C 29.12 -
Soldatin hat Anspruch auf Kostenübernahme für ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
Truppenärztliche Versorgung bedarf gesetzlicher Grundlage
Für die Ansprüche der Soldatinnen und Soldaten auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung besteht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Die bisherige Praxis, den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch Verwaltungsvorschriften zu bestimmen, ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im Streitfall begehrt die Klägerin, eine Soldatin auf Zeit, die Kostenübernahme für ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (hier der homologen In-vitro-Fertilisation). Dabei werden der Frau Eizellen aus dem Eierstock entnommen und außerhalb des Mutterleibs mit dem Samen des Ehemanns befruchtet. Der Dienstherr lehnte die Erstattung der Kosten mit der Begründung ab, die künstliche... Lesen Sie mehr
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