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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeltlager“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.07.2012
- 10 CS 12.1419 -
Protestveranstaltung: Hungerstreik mit zugenähtem Mund zulässig
Zugenähte Münder sind Ausdruck kollektiver Meinungskundgabe und verletzen Dritte nicht unmittelbar
Die Teilnahme an einer Versammlung zum Thema „Asylrecht“, für die sich die Protestierenden die Münder als Ausdruck ihres verschärften Hungerstreiks zugenäht haben, ist zulässig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die bereits seit März 2012 andauernde Versammlung für die Zeit vom 16. Juni bis zum 16. August 2012 neu angemeldet. Die Stadt Würzburg hat für diesen Zeitraum zahlreiche Versammlungsbeschränkungen erlassen, die teilweise nun Gegenstand der gerichtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Würzburg und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurden.In seiner Entscheidung hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Teilnahmeverbot für Personen, die sich selbst verstümmeln, insbesondere sich die Münder zunähen, für rechtswidrig und bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts. Das Zunähen... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2012
- 10 CS 12.845 -
Kundgebung iranischer Asylbewerber: Aufstellung eines großen Zeltes in der Würzburger Innenstadt bleibt verboten
Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht von Versammlungsfreiheit gedeckt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das von iranischen Asylsuchenden erneut beantragte Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ in Würzburg weiterhin verboten bleibt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Würzburg bereits am 12. April 2012 in einem versammlungsrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof obsiegt, soweit sie die Aufstellung eines solchen Zeltes untersagt hatte; ein zweiter Pavillon war dagegen durch den Gerichtshof ebenso für zulässig erachtet worden, wie – dem Grunde nach – ein Verweilen auf... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.04.2012
- 10 CS 12.767 -
„Dauercampieren“ in der Innenstadt grundsätzlich nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt
Iranisches Zeltlager in Würzburg bleibt verboten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Zeltlager der iranischen Asylbewerber in Würzburg verboten bleibt. Nach Ansicht des Gerichts ist das „Dauercampieren“ vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit grundsätzlich nicht geschützt. Für einen konkreten Versammlungszweck darf jedoch ein zweiter Pavillon aufgestellt werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Iranische Asylbewerber in der Würzburger Innenstadt nach und nach ein Zeltlager u.a. mit einem großen beheizbaren Zelt errichtet, um auf ihre Situation als Asylsuchende aufmerksam zu machen.Die Stadt Würzburg hatte dieses Zeltlager untersagt und darüber hinaus die Versammlung insoweit beschränkt, als nur ein Pavillon zu Kundgebungszwecken... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2012
- 1 S 191/12 -
Stuttgart 21: Sofortvollzug des Aufenthalts- und Betretungsverbots im Stuttgarter Schlossgarten nicht zu beanstanden
Räumung im Hinblick auf hinreichend wahrscheinliche Begehung von Straftaten bei Einrichtung der Baustelle im Schlossgarten gerechtfertigt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mehrere Anträge gegen den Sofortvollzug einer Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart abgelehnt. Die Allgemeinverfügung betraf ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Stuttgart 21".
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung vom 22. Dezember 2011 ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart angeordnet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte mit Beschlüssen vom 24. Januar 2012 gegen diese Allgemeinverfügung gerichtete Eilanträge bereits unter Anordnung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2012
- 5 K 15/12, 5 K 32/12, 5 K 38/12 -
Stuttgart 21: Camp im Stuttgarter Schlossgarten darf sofort geräumt werden
Aufenthalts- und Betretungsverbot darf nach Freigabe der Baumfällarbeiten durch das Eisenbahnbundesamt vollzogen werden
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mehrere Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22. Dezember 2011 abgelehnt, mit der diese ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart angeordnet hat.
Gemäß der Entscheidung des Gerichts hat die Stadt allerdings folgende Auflagen zu beachten:1. Das Aufenthalts- und Betretungsverbot nach Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird mit der Bekanntgabe der Einsatzmaßnahmen der Polizei wirksam.2. Diese Bekanntgabe hat durch die Antragsgegnerin selbst zu erfolgen.3. Die Bekanntgabe der Einsatzmaßnahmen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.1993
- V ZR 62/91 -
Auch in reinem Wohngebiet ist Lärm von Kindern und Jugendlichen in höherem Maße als generell hinzunehmen
Interesse der Allgemeinheit an kinder- und jugendfreundlichen Umgebung ist bei Interessenabwägung zu berücksichtigen
Die am Stadtrand wohnende Eigentümerin eines Grundstücks, das an einen Jugendzeltplatz angrenzt, muss die von diesem ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen. Sie hat keinen Anspruch gegen die Betreiberin des Zeltplatzes auf Unterlassung des Betriebs oder Vornahme von Maßnahmen zur Vermeidung von Geräuschimmissionen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz.
Die Klägerin bewohnte ein Grundstück im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich. Die Beklagte betrieb einen Jugendzeltplatz etwa 50 Meter entfernt. Zu dem Zeltplatz gehörten u.a. eine Spielwiese, eine als Aufenthaltsraum genutzte Blockhütte, ein Grillplatz sowie mehrere Rundzelte aus Holz. Der Zeltplatz wurde jeweils in der Zeit von März bis Oktober genutzt, wobei die Durchschnittsgruppe... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 05.01.2011
- 5 U 159/10 -
Zeltlagerveranstalter müssen nicht mit posttraumatischer Belastungsstörung eines siebenjährigen Kindes durch Singspiel rechnen
Verschulden seitens der Verantwortlichen des Singspiels nicht erkennbar
Ein Kind, das an einem Zeltlager teilnimmt, hat dann keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines angeblich erlittenen Traumas durch ein Singspiel, wenn ein Verschulden hinsichtlich der Verantwortlichen des Singspiels nicht erkennbar ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg.
Der minderjährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der durch seine Eltern vertreten wurde, wollte vom Veranstalter eines Zeltlagers, an dem er mit seinem Vater teilgenommen hatte, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro einklagen. Der Kläger behauptete, ein Singspiel, bei dem sein Vater mitgewirkt hatte, habe bei ihm ein schweres Trauma ausgelöst. Im Rahmen dieses... Lesen Sie mehr
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