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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zinsleistung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.01.2022
- 3 K 2991/19 E -
Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Kläger nahmen im Jahr 2004 ein Wohnungsbaudarlehen bei einer Bank auf und erbrachten zehn Jahre lang Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt ca. 110.000 €. Im Jahr 2015 widerriefen sie den Darlehensvertrag unter Verweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Daraufhin verklagten die Kläger die Bank auf Zahlung eines Betrages in Höhe von ca. 77.000 €, den sie aus der Differenz zwischen der an die Bank geleisteten Zahlungen und des Rückzahlungsanspruchs, jeweils zuzüglich Zinsen, errechneten.Vor dem Oberlandesgericht schlossen die Parteien einen Vergleich, mit dem sich die Bank verpflichtete, an die Kläger als Entschädigung... Lesen Sie mehr
Landgericht Bonn, Urteil vom 21.01.2021
- 17 O 146/17 -
Kein Nutzungsersatzanspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages
In Umsetzung eines Urteils des EuGH hat das LG Bonn den § 346 BGB teleologisch reduziert
Das Landgericht Bonn gewährt nach Umsetzung eines EuGH-Urteils einem Darlehensnehmer keinen Nutzungsersatz auf Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages.
Das Landgericht Bonn hatte zunächst dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) mit Vorabentscheidungsersuchen eine Frage zur Auslegung des Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG v. 23.09.2002 (Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie (FinFARL)) vorgelegt. Art. 7 Abs. 4 der FinFARL regelt die Erstattungspflicht des Darlehensgebers im Falle einer Rückabwicklung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.10.2020
- 3 K 722/16 Erb -
FG Münster: Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert eines Nießbrauchsrechts
Zins- und Tilgungsleistungen bei Ermittlung des Jahreswerts nicht zu berücksichtigen
Bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch mindern die vom Nießbraucher weiterhin zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen den nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchsrechts. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Der Kläger hatte von seiner Mutter deren vermieteten Grundbesitz im Wege der Schenkung erhalten, wobei sich seine Mutter ein lebenslängliches und unentgeltliches Nießbrauchsrecht vorbehalten hatte. Die auf dem Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten übernahm der Kläger nur mit dinglicher Wirkung. Persönliche Schuldnerin blieb seine Mutter, die die Zins- und Tilgungszahlungen für die... Lesen Sie mehr
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