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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuflusstheorie“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.04.2010
- 8 K 783/07 E -
Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen
Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster unterliegen auch Renten, die für vorangegangene Jahre im Jahr 2005 nachgezahlt werden, der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten Besteuerung, d. h. sie sind mit einem Anteil von 50 % zu versteuern.
Im vorliegenden Streitfall erhielt der Kläger Rentenzahlungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Im Streitjahr 2005 hat er neben laufenden Rentenleistungen auch Nachzahlungen für das Jahr 2003 bezogen. Während der Kläger der Auffassung war, dass die Nachzahlung nach Maßgabe der im Jahr 2003 geltenden Bestimmungen lediglich mit einem Ertragsanteil von 32 % der Besteuerung unterliege, unterwarf das Finanzamt nicht nur die laufenden Leistungen, sondern auch die Rentennachzahlung mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung.Die Rentenzahlungen des Klägers seien nach Maßgabe der im Streitjahr geltenden Regelungen des Alterseinkünftegesetzes... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008
- L 13 AS 7/06 -
Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II
Steuererstattung ist kein Vermögen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Steuererstattung mit den laufenden ALG-II-Leistungen als sog. Einkommen verrechnet werden darf oder ob es sich bei der Steuereinnahme um Vermögen handelt und keine Verrechnung stattfindet. Das Gericht sieht im Ergebnis die Steuererstattung als Einkommen an.
Eine Steuererstattung ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II. Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass nicht verbrauchtes Einkommen sich bereits nach Ablauf des Zuflussmonats in Vermögen umwandelt. Die rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen als Einkommen bleibt zumindest für die Dauer von 6 Monaten während einer... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2007
- L 13 AS 46/07 ER -
Steuererstattung ist auf Hartz-IV-Leistung anzurechnen
Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen
Empfänger von Hartz-IV müssen sich eine Steuererstattung des Finanzamts als Einkommen anrechnen lassen. Dies geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Im vorliegenden Fall erhielt ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) eine Steuererstattung für das Jahr 2006 in Höhe von 1.169,96 EUR. Die zuständige Behörde hat den Erstattungsbetrag mit jeweils 1/12 auf den monatlichen Betrag angerechnet und die Steuererstattung als Einkommen angesehen. Gegen die Berücksichtigung der Steuererstattung als Einkommen ist der Antragsteller im Wege des... Lesen Sie mehr
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