die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zukleben von Mündern“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012
- 2 AZR 156/11 -
Zukleben von Kindermündern mit Tesafilm berechtigt zu einer ordentlichen Lehrerkündigung
Abmahnung wegen schwerwiegenden Pflichtenverstoß nicht erforderlich
Klebt eine Grundschullehrerin zu Disziplinarzwecken die Münder ihrer Schüler zu, so darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Klägerin war beim beklagten Land als Lehrerin angestellt. Während einer Unterrichtsstunde hat die Klägerin zwei Schülern den Mund mit einem durchsichtigen Tesafilm zugeklebt. Das beklagte Land war der Meinung es habe eine unzulässige Erziehungsmaßnahme vorgelegen und kündigte daher das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Gegen diese Kündigung erhob die Klägerin Kündigungsschutzklage. Sie meinte, das Zukleben der Münder geschah nicht zu Disziplinarzwecken, sondern scherzhaft. Sie habe sogar auf Wunsch der Schüler das Zukleben wiederholt. Alle Schüler... Lesen Sie mehr