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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusatzleistung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.04.2022
- V R 48/20 -
BFH zur Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
Zusatzeinnahmen von Sportvereinen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können.
In dem Streitfall ging es um einen Golfverein, der nicht nur von seinen Mitgliedern durch allgemeine Mitgliedsbeiträge aus Sicht der Finanzverwaltung nicht steuerbar vergütet wurde, sondern der darüber hinaus eine Reihe von Leistungen gegen gesondertes Entgelt erbrachte. Dabei handelte es sich um die Berechtigung zur Nutzung des Golfspielplatzes, die leihweise Überlassung von Golfbällen für das Abschlagstraining mittels eines Ballautomaten, die Durchführung von Golfturnieren und Veranstaltungen, bei denen der Kläger Startgelder für die Teilnahme vereinnahmte, die mietweise Überlassung von Caddys und um den Verkauf eines Golfschlägers.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2019
- 10 U 5/18 -
Entgeltklausel in Höhe von 25 Euro für Bankauskünfte wirksam
Entgeltklausel für Bankauskünfte stellt zusätzliche Leistung dar und wird von sonstigen Gebühren nicht abgedeckt
Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 Euro ist unbedenklich, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es handele sich bei der Auskunftserteilung durch die Bank um eine zusätzliche Leistung, die von sonstigen Gebühren für Kontoführung etc. nicht abgedeckt sei. Eine solche Bankauskunft diene der Information Dritter über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger und Berufungskläger ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck der Schutz von Verbrauchern ist. Er hat von der beklagten Bank die Unterlassung der Verwendung einer Preisklausel verlangt.Die Beklagte verwendet ein Preis und Leistungsverzeichnis, in dem Bankauskünfte mit 25 Euro in Rechnung gestellt werden.... Lesen Sie mehr
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