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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 24.03.2016
- AN 5 K 14.00428 -
Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel einer Vietnamesin aufgrund missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen
Scheinvaterschaft zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG erfasst
Erkennt ein Deutscher zum Schein die Vaterschaft zu einem Kind an, um damit der ausländischen Mutter des Kindes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein Aufenthaltstitel zu ermöglichen, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG ausgeschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Vietnamesin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und begründete dies damit, dass ihr im Jahr 2006 geborenes Kind einen deutschen Vater habe. Tatsächlich erkannte ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft zum Kind an. Die zuständige Behörde hatte daran jedoch Zweifel und verweigerte die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Dagegen richtete sich die Klage der Vietnamesin.Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf den Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zu. Zwar stehe nach dieser Vorschrift dem ausländischen Elternteil... Lesen Sie mehr
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