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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zweites Juristisches Staatsexamen“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 30.04.2024
- 2 LB 69/18 -

Klage gegen Aberkennung des Zweiten Juristischen Staatsexamens erfolgreich

Täuschung nicht nachweisbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg hat einen Bescheid aufgehoben, durch den das Zweite Juristische Staatsexamen der Klägerin für nicht bestanden erklärt wurde.

Die Klägerin bestand im Juni 2013 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen beim Landesjustizprüfungsamt in Celle. Mit Bescheid vom 21. April 2015 erklärte dieses dann ihre Staatsprüfung für nicht bestanden. Ihr wurde vorgeworfen, Klausurmusterlösungen bei einem als Repetitor tätigen Rechtsanwalt gekauft zu haben. Der Rechtsanwalt soll die Musterlösungen wiederum von einem ehemaligen niedersächsischen Richter erhalten haben, der zwischen 2011 und 2014 an das Landesjustizprüfungsamt abgeordnet und als Abteilungsleiter eingesetzt war. Die gegen die Aberkennung ihres Staatsexamens gerichtete Klage der Klägerin hat das VG Lüneburg abgewiesen.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2021
- 14 A 1082/20 -

Zu wenig Hochschullehrer korrigieren juristische Examensklausuren

Prüfung muss neu bewertet werden

Das Obe­rverwaltungs­gericht hat in einer Grundsatz­entscheidung der Klage einer Jurastudentin stattgegeben, die die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) beim Justizprüfungsamt Hamm nicht bestanden hatte. Entgegen den rechtlichen Vorgaben, von denen seit Jahren regelmäßig abgewichen werde, seien ihre Klausuren nicht auch durch einen Hochschullehrer korrigiert worden.

In dem hier vorliegenden Fall wehrte sich die Klägerin gegen das endgültige Nichtbestehen der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung. Im Rahmen dieser Prüfung sind sechs Klausuren zu fertigen, die jeweils von zwei Prüfern selbständig begutachtet und bewertet werden. § 14 Abs. 2 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG NRW) regelt dazu, dass einer der beiden Prüfer Hochschullehrer sein... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.12.2017
- 11 U 104/16 -

OLG Hamm zum Anspruch auf Schadensersatz für Studenten bei rechtsfehlerhaft bewerteten juristischen Klausuren

Für Anspruch auf Schadensersatz müssen Klausurinhalte bei Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe nachweislich zur Verbesserung der Prüfnote führen

Amtspflichtwidrig falsch bewertete juristische Klausuren begründen keinen Schadens­ersatz­anspruch des betroffenen Studenten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Klausuren bei der Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe besser hätten bewertet werden müssen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte der heute 35 Jahre alte Kläger aus Köln vom beklagten Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz aufgrund eines Bescheides des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht Hamm vom 7. September 2007, mit welchem seine staatliche Pflichtfachprüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) aufgrund der Bewertung von vier Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft"... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 11.10.2012
- 1 L 462/12 -

Masterstudium für höhere Beamtenlaufbahn nicht immer ausreichend

Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes ausschließlich an Volljuristen vergeben

Das Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes auch dann nur an Volljuristen vergeben, wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienstes lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Der aus Stolberg bei Aachen stammende Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verfügte, nicht aber über das in der Stellenausschreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.Das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 03.08.2011
- 3 K 62/11.MZ -

Kein Anspruch auf Zulassung des "Prütting" als weiteres Hilfsmittel in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach "Zivilrecht"

Erschwernisse und Störungen im Prüfungsablauf durch Parallelzulassungen sollen vermieden werden

Über die Zulassung von Hilfsmitteln zu Prüfungen entscheiden die Prüfungsämter. Sind keine sachfremden Erwägungen zur Grundlage der Entscheidung geworden, so kann kein Rechtsanspruch auf Zulassung eines bestimmten Werkes durchgesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin, ein Verlagsunternehmen, das juristische Fachliteratur vertreibt, vom Beklagten die Zulassung eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch als Hilfsmittel zur Zweiten juristischen Staatsprüfung.Das Unternehmen verlegt einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, herausgegeben von Prütting/Wegen/Weinreich. Die Klägerin hatte... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.04.2010
- 3 K 822/09.MZ -

Prütting-Kommentar im Examen: Prüfungsamt muss bei der Entscheidung über Zulassung von Kommentaren als Hilfsmittel im Zweiten Staatsexamen eine ordentliche Auswahl treffen und darf keine sachfremden Erwägungen anstellen

Verlag will Zulassung des BGB-Kommentars von Prütting/Wegen/Weinreich zur Zweiten juristischen Staatsprüfung erreichen

Das Prüfungsamt hat in der Regel darüber zu entscheiden, welche Hilfsmittel zu einer Prüfung zugelassen werden. Die Zulassung eines bestimmten Hilfsmittels kann deshalb nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Beruht die Nichtzulassung von Hilfsmitteln jedoch auf sachfremden Erwägungen, so kann das Prüfungsamt dazu verpflichtet werden, eine Zulassung erneut zu prüfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Verlag auf Zulassung des von ihm verlegten Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Prütting/Wegen/Weinreich zur Zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach Zivilrecht. Der Verlag wies zuvor in einem Schreiben an das Prüfungsamt darauf hin, dass das Werk mit einem anderen bislang zur Zweiten juristischen Staatsprüfung zugelassenen Kommentar zum BGB ("Palandt")... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.03.2012
- BVerwG 6 C 19.11 -

Bewertung einer schriftlichen Arbeit mit „ungenügend (0 Punkte)“ bei bloßer Kontaktaufnahme mit dem Prüfer unverhältnismäßig

Herabsetzung der Note verstößt gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und stellt Verletzung des Grundrechts auf Berufswahlfreiheit dar

Die bloße Kontaktaufnahme einer Kandidatin in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit dem Prüfer einer von ihr verfassten Examensklausur darf nicht schon als solche als unzulässiger Versuch einer Beeinflussung des Prüfers sanktioniert werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

In dem entschiedenen Fall verfehlte die Klägerin aufgrund der Ergebnisse ihrer schriftlichen Prüfungsleistungen die Zulassung zur mündlichen Prüfung und legte hiergegen Widerspruch ein. Sie rief den Prüfer einer ihrer Klausuren an, der vom Landesjustizprüfungsamt wegen ihres Widerspruchs mit einer Überprüfung seiner Benotung beauftragt worden war. Hierbei erbat sie nähere Erläuterungen zu den... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.06.2010
- VG 15 L 180.10 -

Verlegung des Prüfungsortes für zweites juristisches Staatsexamen zulässig

Zeitaufwändigere Anreise zum Prüfungsort gehören zu allgemeinen Lebensumständen ohne Prüfungsbezug

Werden die Klausuren für das Zweite Juristische Staatsexamen wegen Bauarbeiten am eigentlichen Prüfungsort in einen anderen Stadtteil verlegt, ist dieser Ortswechsel einem Prüfling auch dann zumutbar, wenn die Anreise zum Prüfungsort dadurch zeitaufwändiger wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall können aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz in der Salzburger Str. 21-25 schriftliche Prüfungen derzeit nicht in den Räumen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) erfolgen. Um die Kandidaten nicht mit Baulärm zu belasten und damit angemessene Prüfungsbedingungen sicherzustellen, mietete das GJPA externe... Lesen Sie mehr



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