alle Urteile, veröffentlicht am 26.04.2021
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.04.2021
- 7 L 243/21 -
Keine freie Wahl beim Impfstoff
Wahlrecht ergibt sich weder aus Corona-Impfverordnung noch aus den Grundrechten
Das Verwaltungsgerichts Aachen den Eilantrag eines 61-jährigen Antragstellers abgelehnt und entschieden, dass dieser keinen Anspruch darauf hat, nur mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer gegen das Coronavirus geimpft zu werden.
Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 1. April 2021 ist der Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca aufgrund des erhöhten Risikos für thromboembolische Ereignisse im Regelfall nur noch für Personen im Alter von über 60 Jahren zu verwenden. Für sie ist prioritär eine Impfung mit diesem Vakzin vorgesehen. Gegen diese prioritäre Zuweisung hatte sich der Antragsteller gewandt und begehrt, allein mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer geimpft zu werden.Das VG hat dieses Begehren mit einem Beschluss abgelehnt und zur Begründung ausgeführt: Für Impfberechtigte bestehe nach der im Eilverfahren gebotenen vorläufigen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 21.04.2021
- 7 L 689/21 -
Ausgangsbeschränkung in Köln bleibt vorerst bestehen
Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar
Die zur Pandemiebekämpfung von der Stadt Köln verhängte nächtliche Ausgangsbeschränkung ist voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt.
Nachdem die Inzidenzzahl in Köln trotz zahlreicher Corona-Schutzmaßnahmen über einen längeren Zeitraum über 100 lag, hatte die Stadt Köln am 16. April 2021 zusätzlich eine Ausgangsbeschränkung erlassen. Danach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe, wie z.B. der Berufsausübung oder einem Arztbesuch,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg, Beschluss vom 08.04.2021
- 5 F 140/21 EASO -
Maskenpflicht für Schulkinder rechtfertigt keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht
Maskenpflicht begründet keine Kindeswohlgefährdung
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schulkinder rechtfertigt keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht gemäß § 1666 BGB. Denn die Maskenpflicht begründet keine Kindeswohlgefährdung. Dies hat das Amtsgericht Wittenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einer Grundschule in Sachsen-Anhalt mussten die Schulkinder seit März 2021 während des Präsenzunterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Mutter zweier Kinder, welche die Grundschule besuchten, befürchtete durch die Maskenpflicht eine mögliche Gefährdung der Kinder. Die Kindesmutter verlangte daher vom Amtsgericht Wittenberg kinderschutzrechtliche... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.02.2021
- 2-13 T 97/20 -
WEG-Verwalter darf Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht wegen Virus-Pandemie verweigern
Möglichkeit der Durchführung der Eigentümerversammlung
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf die Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht allein unter Hinweis auf eine bestehende Virus-Pandemie verweigern, soweit die Durchführung der Versammlung öffentlich-rechtlich erlaubt ist und mit zumutbaren Aufwand möglich ist. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine aus mehr als 50 Personen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft sollte sich im August 2020 zu einer Eigentümerversammlung zusammenfinden, um einen neuen Verwalter zu bestellen. Dabei war zu erwarten, dass - wie bisher- nur etwa 20 Eigentümer erscheinen würden. Die bisherige Verwalterin verweigerte aber unter Hinweis auf die Corona-Pandemie... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.04.2021
- 13 B 559/21.NE -
Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen erfolglos
Testpflicht nach gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens verhältnismäßige Schutzmaßnahme
Die Schüler in Nordrhein-Westfalen müssen vorerst weiterhin Corona-Schnelltests machen, um an Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss einen Eilantrag gegen die sogenannte Testpflicht an Schulen abgelehnt.
Nach der aktuellen Coronabetreuungsverordnung dürfen nur Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal) an der schulischen Nutzung und damit auch am Präsenzunterricht teilnehmen, die an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben. Für die Schülerinnen und Schüler... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.04.2021
- 502 C 12946/20 -
Wirksame Rücktrittserklärung bei einer vor Pandemie-Beginn gebuchten Reise bei bestehender Reisewarnung zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung
Reisewarnung sprach für Vereitlung der Reise
Das Amtsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Rücktrittserklärung des Klägers wirksam war. Die Buchung der Reise wurde zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als mit der Entwicklung der Pandemie noch nicht zu rechnen war. Die Rücktrittserklärung hingegen ist zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes erfolgt. Das Amtsgericht Hannover hat das Reiseunternehmen aus Hannover zur Rückzahlung einer Anzahlung für eine gebuchte Reise nach Ägypten in Höhe von 515,00 € verurteilt.
Der Kläger hatte bei dem Reiseunternehmen für sich und seine Ehefrau am 02.01.2020 eine Pauschalreise mit Flug von Frankfurt nach Hurghada und zurück nebst Aufenthalt in einem Hotel in El Quseir für die Zeit vom 25.12.2020 bis 08.01.2021 für 2.060,00 €. Vereinbarungsgemäß leistete er eine Anzahlung in Höhe von 515,00 €. Mit Schreiben vom 15.09.2020 erklärte der Kläger unter Berufung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.04.2021
- VG 14 L 163/21 -
SARS-CoV-2: Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen auch für von COVID-19 Genesene rechtens
Dauerhafte Immunität wissenschaftlich nicht belegt
Die Kontaktbeschränkungen und Vorgaben für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sind auch für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Antragstellers zurückgewiesen.
Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. InfSchMV) enthält Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien. Nach § 2 der Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien auf die dort genannten Personen oder Angehörige eines weiteren Haushalts bei einer Personenobergrenze von höchstens fünf zeitgleich anwesenden Personen beschränkt.... Lesen Sie mehr