alle Urteile, veröffentlicht am 08.09.2022
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2022
- 8 AZR 453/21 -
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzententschädigung wegen Leistungen Dritter
Keine höhere Karenzentschädigung wegen Leistungen Dritter
Der Begriff der „vertragsmäßigen Leistungen“ iSv. § 74 Abs. 2 HGB, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, umfasst nur solche Leistungen, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit schuldet. Deshalb sind, soweit der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Restricted Stock Units (RSUs - beschränkte Aktienerwerbsrechte) nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit der Obergesellschaft der Unternehmensgruppe schließt, der sein Vertragsarbeitgeber angehört, die dem Arbeitnehmer seitens der Obergesellschaft gewährten RSUs bzw. die ihm - nach Wegfall bestimmter Restriktionen - zugeteilten Aktien grundsätzlich nicht Teil der „vertragsmäßigen Leistungen“ iSv. § 74 Abs. 2 HGB. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn der Vertragsarbeitgeber im Hinblick auf die Gewährung der RSUs durch die Obergesellschaft ausdrücklich oder konkludent eine eigene (Mit-)Verpflichtung eingegangen ist. Ob dies zutrifft, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Der Kläger war von Januar 2012 bis Januar 2020 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Sein monatliches Grundgehalt belief sich zuletzt auf 10.666,67 Euro brutto. Die Beklagte ist Mitglied einer Unternehmensgruppe, deren Obergesellschaft ein US-amerikanisches Unternehmen ist. Der im Dezember 2011 geschlossene Arbeitsvertrag des Klägers enthält unter § 15 die Vereinbarung eines neunmonatigen konzernweiten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Im Gegenzug verpflichtete sich die Arbeitgeberin, an den Kläger „nach Ende der Anstellung eine Entschädigung zu zahlen, welche für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der vom Angestellten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2022
- 65 S 221/21 -
Keine Erlaubnis zur Untervermietung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse
Mieter muss bei Untervermietung Mietpreisbremse beachten
Einem Wohnungsmieter steht kein Anspruch auf Erlaubnis einer Untervermietung zu, wenn die Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wollte Anfang des Jahres 2020 ein Zimmer an einen vermieten und begehrte dazu die Erlaubnis seines Vermieters. Die Wohnung befand sich in einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt, war 77,56 qm groß, hatte zwei Balkone und bestand neben Küche und Bad aus drei Zimmern. Der Mieter zahlte für die Wohnung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 05.08.2022
- 4 C 1845/21 -
Rechtsmissbräuchlicher Auskunftsanspruch nach DSGVO bei Drohungen und Beleidigungen des Gegners und dessen Anwalt
DSGVO dient nicht der Ausübung von Schikane
Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 12 DSGVO ist rechtsmissbräuchlich, wenn es dem Anspruchsinhaber nur um Drohungen und Beleidigungen des Gegners und dessen Anwalt geht. Die DSGVO dient nicht der Ausübung von Schikane. Dies hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung erstellte ein Immobiliensachverständiger im Jahr 2020 im Auftrag der Ehefrau ein Gutachten über den Wert einer Immobilie. Dabei nannte er den Namen des Ehemanns. Dieser sah darin einen Verstoß gegen den Datenschutz und beanspruchte Auskunft. Im Rahmen der darauf folgenden Auseinandersetzung... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 23.06.2022
- 31 S 10277/19 -
Recht zum Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs erfordert keine konkrete Nutzungsabsicht des Berechtigten
Keine Wartepflicht bis zum Rufen des Abschleppdienstes
Wird ein Fahrzeug unbefugt auf einem Parkplatz abgestellt, so kann der Berechtigte das Fahrzeug abschleppen lassen, ohne dass eine konkrete Nutzungsabsicht erforderlich ist. Zudem besteht keine Wartepflicht bis zum Rufen des Abschleppdienstes. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 bemerkte die Mieterin eines Parkplatzes, dass dort unbefugt ein Fahrzeug abgestellt war. Sie rief daher ein Abschleppunternehmen. Als dieses eintraf, war das Fahrzeug jedoch nicht mehr da. Nachfolgend klagte die Abschleppfirma gegen den Halter des Fahrzeugs auf Erstattung der Kosten.Das Amtsgericht München... Lesen Sie mehr