die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Urteil vom 23.10.1968
- 3 C 127/68 -
Warmer Weißwein im gehobenen Restaurant: Gast muss bestellten Wein nicht bezahlen
Keine Zahlungspflicht wegen Vorliegen von Servicemängeln
Wird in einem Restaurant der Spitzenklasse der Weißwein zu warm serviert und reagiert das Servicepersonal auf die Beanstandungen des Gastes unhöflich, so liegen Servicemängel vor. Aufgrund solcher Mängel braucht der Gast den bestellten Wein nicht zu bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 1968 bestellte der Gast eines gehobenen Restaurants eine Flasche Weißwein. Diese wurde vom Kellner in einem mit Wasser und Eiswürfeln gefüllten Sektkübel serviert. Nach dem Probeschluck bemängelte der Gast jedoch, dass der Wein zu warm sei. Tatsächlich hatte er eine Temperatur von mindestens 15 °C. Auf die Beanstandung des Gastes erwiderte der Oberkellner: "Glauben Sie, dass unser Wein im Eisschrank liegt?". Aufgrund dieser Bemerkung und des zu warmen Weins verließ der Gast das Restaurant ohne zu bezahlen. Die Restaurantbetreiberin erhob daraufhin Klage auf Bezahlung der Flasche Wein.... Lesen Sie mehr