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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.01.2010
- 3 K 642/09.NW -
VG Neustadt: Bordellverbot der Stadt Pirmasens fehlerhaft
Betrieb genießt nach Umzug Bestandsschutz
Das Vorgehen der Stadt Pirmasens gegen ein Wohnungsbordell ist wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Klägerin betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem angemieteten Wohngebäude in Pirmasens ein Bordell. In der Vergangenheit duldete die Stadt solche Betriebe, obwohl nach der Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands für den Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern - also auch in Pirmasens - verboten ist. Als die Klägerin aber den Betrieb in ein von ihr angekauftes Wohngebäude verlagerte, untersagte ihr die Behörde, die Zimmer zur Prostitution zu nutzen. Ein Widerspruch der Klägerin blieb erfolglos: Es fehle zum einen die erforderliche Baugenehmigung,... Lesen Sie mehr
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