Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 19.04.2000
- 5 C 5/00 -
Rattenplage: Ratten im Hof können Mietminderung rechtfertigen
Auftreten von Ratten im Hof eines Mietshauses rechtfertigt Mietminderung von 10 % der Nettomiete
Das Amtsgericht Aachen hat eine Vermieterin auf die Klage einer Mieterin dazu verurteilt, bereits gezahlte Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Das Auftreten von Ratten rechtfertige eine Mietminderung von 10 % der Nettomiete.
Das Gericht führte aus, dass das Auftreten der Ratten einen Mietmangel darstelle. Auch wenn dadurch die Wohnung nicht unmittelbar beeinträchtigt werde, so wirke sich dies jedoch auf das gesamte Wohnumfeld und das Wohngefühl der Mieterin aus. Es sei auch für jeden sichtbar gewesen, dass die Rattenfallen dort aufgestellt waren. Hinzu komme, dass auch die Miete selbst angesichts der relativ einfachen Ausstattung und des Zustands des Hauses relativ hoch sei, so dass der Mangel auch nicht durch eine entsprechend angepasste Miete kompensiert werde. Deshalb erscheine die Mietminderung in dieser Höhe gerechtfertigt.
Werbung
§ 535 BGB (rao)
Ein Wohnungsmieter kann die Miete um 10 % kürzen, wenn im Hof Ratten auftreten. Durch die Ratten wird das Wohngefühl beeinträchtigt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Aachen (vt/we)
Jahrgang: 2000, Seite: 379 WuM 2000, 379
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11323
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11323
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.