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Freitag, 3. Mai 2024

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -

Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung

Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung

Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -

Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %

Fehlende Gasversorgung als Mietmangel

Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -

Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar

Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität

Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom10.07.1998
- 64 S 21/98 -

Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung

Minderung der Bruttokaltmiete

Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.11.1992
- V ZR 82/91 -

Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden

Laubfrösche, Grünfrösche, Grasfrösche und Erdkröten im Nachbarteich
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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom06.05.1988
- 44 C 57/88 -

Wäschewaschen: Mietminderung bei Entzug von Gemeinschaftswaschmaschinen und Gemeinschaftswäschetrocknern

Mietminderungshöhe bemisst anhand des zusätzlichen Zeitaufwands des Wäschewaschens außer Haus
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Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -

33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage

Erhebliche Beeinträchtigung
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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -

Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent

Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
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Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -

Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche

Mietmangel
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Amtsgericht Münster, Urteil vom12.06.2007
- 3 C 4552/06 -

Mitwirkungspflicht des Mieters bei Mängelbeseitigung

Verwirkung des Mängel­beseitigungs­anspruchs des Mieters durch wiederholte Zutritts­verweigerung
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Bundessozialgericht, Urteil vom09.11.2010
- B 4 AS 27/10 R -

ALG-II-Empfänger muss auch krank zum Amt - trotz Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht als Nachweis für Nichterscheinen zu einem Meldetermin nicht aus
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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom09.03.1995
- 26 C 406/94 -

Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür

Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
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Landgericht Berlin, Urteil vom30.05.1989
- 64 S 71/89 -

Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %

Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt
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Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -

BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten

Verstoß begründet Unterlassungs­anspruch gegen Werbenden
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Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -

Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten
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Landgericht Berlin, Urteil vom14.09.2006
- 62 S 90/06 -

Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss

Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen
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Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom10.04.1986
- 22 C 669/85 -

Schnecke im Salat: Keine Minderung für bereits verzehrte Speisen im Restaurant

Verzehrtes Essen muss bezahlt werden / Weiteressen unzumutbar
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom18.03.2008
- 1 BvR 125/06 -

Unterhaltsrecht: Bundesverfassungsgericht zur Anrechnung von fiktiven Einkünften

Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Unterhaltsschuldners ist verletzt, wenn ihm fiktive Einkünfte zugerechnet werden, die er nach Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Gesundheitszustand objektiv nicht erzielen kann. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom28.10.1976
- 153 C 3204/76 -

Mietminderung bei nicht abschließbarer Haustür

Eine Haustür, die nicht abschließbar ist, kann einen Mietmangel darstellen. Das Amtsgericht Köln hielt für eine nicht verschließbare Haustür eine Mietminderung von 5 % für angemessen. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom15.03.2002
- 63 S 54/00 -

Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln

Wird das Dach ausgebaut, kann der Mieter die Miete um 20 % mindern. Ebenso steht dem Mieter eine Mietminderung zu, wenn der Parkettboden erheblich beschädigt ist. Viele andere "Mängel", wie z.B. eine defekte Hausnummernbeleuchtung, eine glatte Stufe, rechtfertigen keine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom31.10.1990
- 5 C 72/90 -

Mietminderung wegen defekter Hausbeleuchtung, Fäkalienrückfluss, abblätternder Farbe, defektem Badewannenabfluss und anderer Mietmängel

Für verschiedene Mängel einer Wohnung, wie defekte Abflüsse und Steckdosen und Schäden an einer Außentreppe, rechtfertigen Minderungsquoten zwischen 0,5 % und 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -

Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung

Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom08.10.2013
- XI ZR 401/12 -

Banken dürfen keinen Erbschein verlangen

Banken und Sparkassen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht auf die Vorlage eines kostenpflichtigen Erbscheins bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom15.05.1975
- 7 O 80/74 -

Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung

Zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume ohne Heizmöglichkeit sind in den Herbst- und Wintermonaten praktisch unbenutzbar. Die Miete kann um 100 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg 1975 in einem Fall, in dem die Ölheizung einer Wohnung ausgefallen war und die Vermieterin sie trotz Mangelanzeige nicht reparierte. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom21.09.2000
- 1 C 191/00 -

Bei fehlender Mülltonne kann die Miete gemindert werden

Wenn die Hausmülltonne fehlt, so dass Mieter den Müll nicht entsorgen können, liegt ein Mietmangel vor. Eine Mietminderung von 10 % ist in diesem Fall angemessen. Dies entschied das Amtsgericht Lichtenfels. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom23.07.1973
- 40 C 305/73 -

Verschiedene kleine Mängel in der Wohnung berechtigen nicht zur Mietminderung, wenn die Lebensweise des Mieters nicht beeinträchtigt wird

Nicht jeder Schönheitsfehler in einer Wohnung berechtigt dazu, die zu zahlende Miete zu mindern. Wesentlich bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Nutzung der Wohnung durch die festgestellten Mängel beeinträchtigt wird. In diesem Fall hatte das Amtsgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom10.01.1992
- 64 S 291/91 -

75 % Mietminderung wegen totalem Heizungsausfall während der Heizperiode

Fällt die Heizung während der Heizperiode aus, so kann der Mieter die Miete um 75 % mindern. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Außentemperaturen herrschen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom19.01.1993
- 49 C 133/92 -

Mietminderung bei unzureichendem Druck der Toilettenspülung

Ist der Druck der Toilettenspülung so gering, dass der Stuhlgang nicht weggespült werden kann, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Münster. Lesen Sie mehr