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Landgericht Köln, Urteil vom 29.03.2012
- 1 S 176/11 -
Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wasserschaden führte zu einem
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der
Rückforderung war nicht ausgeschlossen
Der Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten
Fristlose Kündigung war wirksam
Schließlich führte das Landgericht aus, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/ZMR 2012, 625/rb)
- BGH: Mieter können bei Schimmelbefall der Wohnung nicht einfach fristlos kündigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.04.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 182/06]) - Wohnungsschimmel: Mieter darf Möbel direkt an die Außenwand stellen - Mieter muss keinen Abstand von 5 Zentimetern einhalten
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.02.2007
[Aktenzeichen: 4 S 62/06])
Jahrgang: 2012, Seite: 625 ZMR 2012, 625
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Dokument-Nr. 15145
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