Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 13.03.1992
- 81 C 459/91 -
Schwergängiger Wasserhahn berechtigt nicht zu einer Mietminderung / Mieter darf zwei Katzen in der Wohnung halten
Mieter hielt die Katzen bereits seit fünf Jahren und konnte sich auf eine feste Mensch-Tier-Beziehung berufen
Ein Vermieter darf nur dann die Entfernung von Haustieren verlangen, wenn sonst eine unzumutbare Belästigung der Mitmieter oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entsteht. Dies ist bei zwei Katzen nicht der Fall. Des Weiteren berechtigt ein schwergängiger Wasserhahn zu keiner Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte ein
Minderungsrecht wegen schwergängiger Wasserhähne bestand nicht
Das Amtsgericht Aachen erkannte einen Anspruch auf Zahlung der ausstehenden
Kein Beseitigungsanspruch wegen der Katzen
Aus Sicht des Amtsgerichts habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2013
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1992, Seite: 906 NJW-RR 1992, 906 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1992, Seite: 601 WuM 1992, 601 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1992, Seite: 454 ZMR 1992, 454
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15318
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15318
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.