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Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 21.11.1991
- 17 C 122/91 -
Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück rechtfertigt Mietminderung von 10 %
Minderung des Gebrauchswerts liegt vor
Wird auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert, so liegt darin eine Minderung des Gebrauchswerts. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied gegen den
Kenntnis vom Mangel war unbeachtlich
Unbeachtlich sei darüber hinaus gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass bereits bei Beginn des Mietverhältnisses
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Amtsgericht Bad Segeberg, ra-online (zt/WuM 1992, 477/rb)
Jahrgang: 1992, Seite: 477 WuM 1992, 477
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Dokument-Nr. 13340
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