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Amtsgericht Chemnitz, Urteil vom 29.06.1993
- 4 C 1080/93 -
Mietminderung bei erheblichen Lärmbelästigungen durch Nachbarn
Amtsgericht Chemnitz sieht 35 % Mietminderung als angemessen an
Wenn die Nachbarmieter ständig lärmen, kann der Mieter die Miete mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Chemnitz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten
Lärmbelästigung ist Sachmangel
Das Amtsgericht Chemnitz wies die Klage ab. Es stellte fest, dass die Wohnung mit einem Sachmangel behaftet sei. Die Wohnung sei zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt.
Vermieter muss für Ruhe sorgen
Wegen der geminderten Tauglichkeit der Mietsache seien die
Das Gericht hielt insoweit eine
Berufung
Der Vermieter legte gegen diese Entscheidung Berufung zum Landgericht Chemnitz ein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2012
Quelle: ra-online, AG Chemnitz (zt/WM 94, 68/pt)
Jahrgang: 1994, Seite: 68 WuM 1994, 68
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Dokument-Nr. 12642
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