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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2017
- 33 C 1251/17 (76) -
Starke Zugluft in einem neu errichteten "Passivhaus" stellt Mietmangel dar
Mangel rechtfertigt Mietminderung um 10 % für das ganze Jahr
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % rechtfertigt.
Hintergrund des Mietrechtsstreits war, dass die Kläger in ein neu errichtetes Passivhaus eingezogen sind und berichteten, dass trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die
Zugluft im Passivhaus kann grundsätzlich minderungsrelevanten Mangel darstellen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass
Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution können üblicherweise 3-6 Monaten nach Mietende geltend gemacht werden
Weiter bestätigte das Gericht die ständige Rechtsprechung des Amtsgerichts Frankfurt am Main, wonach Ansprüche eines Mieters auf Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses üblicherweise nach 3-6 Monaten geltend gemacht werden können, sofern keine besonderen Umstände, wie beispielsweise eine ausstehende Betriebskostenabrechnung, eine Verzögerung rechtfertigten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2018
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Recht zur Mietminderung von bis zu 10 % bei Behaglichkeitsbeeinträchtigung durch Zugluft
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.06.2013
[Aktenzeichen: 31 C 279/11]) - Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005
[Aktenzeichen: 9 S 157/05])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 200 WuM 2018, 200
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Dokument-Nr. 25612
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