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Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 26.09.1984
- C 1364/82 -
Nichtfunktionierende Heizkörper und fehlerhafte Dimensionierung der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung
Kein Minderungsrecht im Frühling und im Herbst
Ist die Heizung im Schlafzimmer defekt und die Heizung insgesamt fehlerhaft dimensioniert, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung seines Mietzinses. Dies hat das Amtsgericht Friedberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung seine Miete, da der
Mietmangel lag vor
Das Amtsgericht Friedberg gab dem Mieter Recht. Ihm habe ein Minderungsrecht zugestanden. Der defekte
Minderungsrecht nur in der Heizperiode
Die Minderung sei aber nach Auffassung des Amtsgerichts nur innerhalb der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2012
Quelle: Amtsgericht Friedberg, ra-online (zt/WuM 1985, 259/rb)
Jahrgang: 1985, Seite: 259 WuM 1985, 259
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Dokument-Nr. 13026
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