Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2006
- 46 C 108/04 -
Mietminderung bei zu heißer Wohnung
Höchstens 25-26 Grad darf es warm werden
Wer eine qualitativ gut ausgestatte Neubauwohnung gemietet hat, in der es im Sommer tagsüber über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß wird, kann die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im Fall hatte ein Mieter eine im Jahr 1998 gebaute Neubauwohnung im 4. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gemietet. Die
Das Amtsgericht Hamburg wies die Zahlungsklage des Vermieters ab. Das Gericht stellte fest, dass die Mietwohnung mit einem erheblichen Mangel versehen sei, der den Mieter berechtige, die Miete zu mindern.
Zu heiße Wohnung stellt Mietmangel dar
Zwar müsse ein Mieter einer Endetagenwohnung ein höheres Maß an sommerlicher Aufheizung hinnehmen als ein Mieter einer anderen Geschosswohnung; jedoch seien auch hier Grenzen gesetzt. Soweit die Mietvertragsparteien keine besonderen Vereinbarungen getroffen hätten, müssten aber die dem Stand der Technik entsprechenden baurechtlichen Bestimmungen bezüglich des Wärmeschutzes zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes eingehalten werden. Daneben liege auch ein Mangel vor, wenn die Erwärmung durch Sonneneinstrahlung und Umgebungstemperaturen ein Ausmaß erreiche, durch das die Eignung zum vertragsgemäßen Zweck beeinträchtigt werde; z.B. wenn nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder gar Gesundheitsgefahr vorliege.
Ob hier eine Gefahr für die Gesundheit bestehe, könne allerdings dahinstehen, da die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Wärmeschutzbestimmungen nicht eingehalten worden seien, führte das Gericht aus.
Da die
Vermieter muss Wärmeschutz anbringen
Das Gericht gab der Widerklage des Mieters statt und verurteilte den Vermieter den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter müsse einen fachgerechten, den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz anbringen. Ein Sachverständiger schlug dafür z.B. das Anbringen von Außenjalousien vor und veranschlagte den Gesamtaufwand auf 9.500 EUR. Dieser Aufwand sei verhältnismäßig und dem Vermieter zumutbar, da die Instandsetzungsmaßnahme den Wert einer Jahresmiete nicht erreiche, führte das Gericht aus.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2007
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2006, Seite: 609 WuM 2006, 609
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4552
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4552
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.