Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.04.1996
- 206 C 85/95 -
33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage
Erhebliche Beeinträchtigung
Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar, so kann der Mieter die Miete um 1/3 mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass es für den Mieter eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache darstelle, wenn er die einzige in der Wohnung vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzen kann.
Der Mieter dürfe in einem solchen Fall die Bruttomiete um 1/3 mindern (§ 537 BGB).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/pt)
Jahrgang: 1998, Seite: 690 WuM 1998, 690
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12464
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12464
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.