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Amtsgericht Münster, Urteil vom 26.06.1984
- 28 C 397/84 -
Lärmbelästigungen müssen konkret dargelegt werden
Pauschale Behauptungen genügen nicht
Soll ein Gericht die Berechtigung einer Mietminderung wegen einer Lärmbelästigung überprüfen, so muss die Lärmbelästigung konkret geschildert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der
Lärmbelästigung war zu ungenau geschildert
Das Amtsgericht Münster entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)
Jahrgang: 1985, Seite: 260 WuM 1985, 260
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Dokument-Nr. 14256
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