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Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 05.01.1988
- 42 C 464/87 -
Recht zur Mietminderung aufgrund Bohrlöcher verdeckende Holzplättchen im Holzparkett
Erhebliche farbliche Abweichung von Parkettfußboden und Holzplättchen
Weichen die mehrere Bohrlöcher verdeckenden Holzplättchen eines Holzparketts erheblich farblich von Parkettfußboden ab, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Denn insofern wird der besondere Charakter des Holzfußbodens beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Norderstedt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung wurde im November 1986 dazu verurteilt, die Knarrgeräusche des Holzparketts zu beseitigen sowie die Schwankungsfreiheit des Parkettfußbodens wiederherzustellen. Die Vermieterin plante daraufhin im Rahmen der Arbeiten den Fußboden anzubohren und die
Kein Anspruch auf ausstehende Miete aufgrund bestehenden Minderungsrecht
Das Amtsgericht Norderstedt entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden
Verdeckung der Holzplättchen durch Teppiche für Minderungsrecht unerheblich
Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass die Mieter den Großteil ihres Holzparketts mit Teppichen verdeckten. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2015
Quelle: Amtsgericht Norderstedt, ra-online (zt/WuM 1989, 564/rb)
- Durch mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung rechtfertigt Mietminderung von 30 %
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.01.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 411/12]) - Kondenswasserflecken auf Parkettböden rechtfertigen keinen Anspruch auf Mietminderung
(Amtsgericht München, Urteil vom 20.04.2012
[Aktenzeichen: 474 C 2793/12])
Jahrgang: 1986, Seite: 564 WuM 1986, 564
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Dokument-Nr. 21217
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