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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2010
- VIII ZR 104/09 -
BGH: Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar
Mietsache muss während gesamter Mietzeit von Vermieter in gebrauchstauglichem Zustand bereitgestellt werden
Der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln ist während der Mietzeit unverjährbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer
Mangelbeseitigung ist Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs der nicht verjähren kann
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mietgebrauch der Klägerin durch den unzureichenden Schallschutz beeinträchtigt wird und sie deshalb gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB* Herstellung des erforderlichen Schallschutzes verlangen kann. Dieser Anspruch ist nicht verjährt. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar. Bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt es sich um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung. Diese Pflicht erschöpft sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens, sondern geht dahin, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung kann während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entsteht während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu.
Erläuterungen
* - § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem
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BGB § 535 Abs. 1 Satz 2, § 199 Abs. 1
Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Düren, Urteil vom 04.08.2008
[Aktenzeichen: 46 C 303/08] - Landgericht Aachen, Urteil vom 09.04.2009
[Aktenzeichen: 2 S 333/08]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2010, Seite: 220 DWW 2010, 220 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2010, Seite: 479 GE 2010, 479 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 1292 NJW 2010, 1292 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 235 NZM 2010, 235 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 238 WuM 2010, 238 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 520 ZMR 2010, 520
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