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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
- 22 BV 11.2175 -
Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-Mais
Anspruch auf Schutzmaßnahmen nicht aus Gentechnikgesetz in Verbindung mit Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung herleitbar
Imker aus Bayern haben keinen Anspruch darauf, dass der Freistaat Bayern geeignete Maßnahmen ergreift, um den Verlust der Verkehrs- und Verzehrfähigkeit ihres Honigs durch die Verunreinigung mit Pollen des Maises der Linie MON 810 zu verhindern. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und verneinte zudem auch die von den Imkern begehrte Feststellung, dass der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken spätestens ab dem Jahr 2005 rechtswidrig gewesen sei.
In dem vorausgegangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hatte das Gericht festgestellt, dass die Imkereiprodukte, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt seien. Die darauf gerichtete Klage, den beklagten Freistaat zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, damit der
EuGH bestätigt Beeinträchtigung von Honig durch Verunreinigung mit Pollen der Maissorte MON 810
Alle Beteiligten legten daraufhin, jeweils soweit sie unterlegen waren, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof richtete im Verlauf des Berufungsverfahrens ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat mit Urteil vom 6. September 2011 festgestellt, dass die Verkehrsfähigkeit von
Gerichtshof verneint Anspruch auf Maßnahmen zum Schutz der Produkte
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte nun noch über die Berufungen der Kläger zu entscheiden. In der Sache galt es insbesondere zu prüfen, ob die Kläger aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Imker hat Anspruch auf Schutz vor Pollen gentechnisch veränderten Maises
(Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.05.2007
[Aktenzeichen: Au 7 E 07.259]) - Gefährdung von Imkereiprodukten durch genetisch veränderten Mais?
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2009
[Aktenzeichen: 22 BV 08.1968]) - EuGH: Mit Genmais-Pollen verunreinigter Honig darf nur mit Genehmigung in den Verkehr gebracht werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2011
[Aktenzeichen: C-442/09])
- Gen-Mais: Gericht weist Antrag von drei Imkern, die um ihre Bienen fürchten, ab
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008
[Aktenzeichen: 2 B 90/08]) - Imker hat keinen Anspruch auf Abernten von Gen-Maisfeld
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2007
[Aktenzeichen: 22 CE 07.1294])
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Dokument-Nr. 13257
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