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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2009
- L 7 AS 831/09 B ER -
Bayerisches LSG: Abwrackprämie ist anzurechnendes Einkommen
Ausnahmeregelung zulässig, wenn Finanzierung eines Neuwagenkaufs nachweislich zweckentsprechend eingesetzt
Die Abwrackprämie stellt in Bezug auf Hartz IV ein anzurechnendes Einkommen dar. Eine Ausnahme dieser Regelung kann nur gemacht werden, wenn eine Finanzierung eines Neuwagenkaufs nachweislich zweckentsprechend eingesetzt wird. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Die Ablösung des Sozialhilfe-Systems durch die Hartz IV-Leistungen hatte für Betroffene mit eigenem PKW eine Verbesserung mit sich gebracht. Wurde früher jeder PKW als anzurechnendes Vermögen angesehen, dürfen Hartz IV-Empfänger ihr Auto behalten, so dass ihnen die Fahrt zur Arbeit und zur Arbeitssuche möglich bleibt. Als Wertgrenze für das Auto gelten 7.500,- EUR.
ARGE sieht Umweltprämie als anzurechnendes Einkommen an
Auf PKW im altersbedingten Niedrigwertbereich zielte die 2009 eingeführte
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin gegen die umweltprämienbedingte Kürzung ihrer Leistungen von rund 670,- EUR/Monat auf rund 250,- EUR /Monat einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
Nachweislich zweckentsprechend verwendete Abwrackprämien sind anrechnungsfrei
Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass es sich bei der Prämie grundsätzlich um
Hartz IV-Empfänger muss zweckentsprechende Verwendung der Umweltprämie nachweisen
Aus der Entscheidungsbegründung lässt sich entnehmen, dass das Bayerische Landessozialgericht das Hauptverfahren wohl zu Gunsten der Betroffenen entscheiden wird - vorausgesetzt, die zweckentsprechende Verwendung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2010
Quelle: ra-online, Bayerisches LSG
- LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2009
[Aktenzeichen: L 2 AS 315/09 B ER]) - Sächsisches LSG: Umweltprämie darf nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet werden
(Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2010
[Aktenzeichen: L 7 AS 43/10]) - Hessisches LSG: Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen nicht
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.01.2010
[Aktenzeichen: L 6 AS 515/09 B ER])
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Dokument-Nr. 9077
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