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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.12.2012
- VG 5 L 419.12 -
Männer können nicht für Amt der Frauenvertreterin kandidieren
Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
Für die Wahl einer Frauenvertreterin steht Männern weder das aktive noch das passive Wahlrecht zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Richter an einem Berliner Amtsgericht. Er beantragte im November 2012 bei seiner Präsidentin das aktive und passive Wahlrecht für die bevorstehende
Wahlberechtigt und wählbar sind ausschließlich weibliche Beschäftigte einer Dienststelle
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag des Antragstellers, die für den 13. Dezember 2012 anstehende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 664 JuS 2013, 664
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Dokument-Nr. 14848
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