Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.01.2010
- L 6 AS 515/09 B ER -
Hessisches LSG: Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen nicht
Zweckbestimmte Einnahme darf nicht angerechnet werden
Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen ist die Abwrackprämie nicht als Einkommen anzurechnen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im konkreten Fall kaufte eine Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis einen Neuwagen und erhielt die
Anrechnung vereitelt Förderzweck der Abwrackprämie
Die Richter beider Instanzen gaben der Frau Recht. Die
Verringerung des Hilfebedarfs nicht ersichtlich
Die
Grundfreibetrag muss ebenfalls Berücksichtigung finden
Auch sei der Wagen (Neupreis knapp 11.000,- €) nicht als Vermögen bei der Berechnung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen. Denn ein Fahrzeug sei bis zu einer Angemessenheitsgrenze von 7.500,- € geschützt. Darüber hinaus ist ein Grundfreibetrag von 150,- € pro Lebensjahr zu berücksichtigen. Der Freibetrag der 51-Jährigen in Höhe von 7.650,- € überschreite den Differenzbetrag von 3.500,- € deutlich. Daher könnten der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust sowie der neben der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2010
Quelle: ra-online, Hessisches LSG
- Sächsisches LSG: Umweltprämie darf nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet werden
(Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2010
[Aktenzeichen: L 7 AS 43/10]) - LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2009
[Aktenzeichen: L 2 AS 315/09 B ER])
- Bayerisches LSG: Abwrackprämie ist anzurechnendes Einkommen
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2009
[Aktenzeichen: L 7 AS 831/09 B ER]) - LSG NRW: Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2009
[Aktenzeichen: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9219
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9219
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.