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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.10.2006
- 63 S 186/06 -
Kein Recht zur Mietminderung bei schwergängiger Hauseingangstür und subjektiv zu laut empfundenen Heizungsgeräuschen
Angaben zu konkreten Beeinträchtigungen erforderlich
Heizungsgeräusche berechtigten nur dann zur Minderung der Miete, wenn die Geräusche besonders intensiv sind. Auf jeden Fall muss ein Mieter die Lärmbelästigung substantiiert darlegen. Das Abstellen auf das subjektive Empfinden genügt jedenfalls nicht. Zudem berechtigt eine schwergängige Hauseingangstür ohne Angabe von dadurch entstehenden konkreten Beeinträchtigungen keine Mietminderung. Das geht aus einem Urteil das Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung weniger
Mietminderung nur bei intensiven Heizungsgeräuschen möglich
Dem Landgericht Berlin waren diese Argumente aber zu schwach. Nur bei besonders intensiven Geräuschen sei an eine
Kein Recht zur Mietminderung bei schwergängiger Hauseingangstür ohne konkrete Beeinträchtigungen
Nach Auffassung des Landgerichts habe auch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2007, 367/pt/rb)
- Störgeräusche durch die Heizung rechtfertigen eine Mietminderung um 10 Prozent
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.1987
[Aktenzeichen: 49 C 836/86]) - Kein Recht zur Mietminderung bei Bordell im Haus sowie nicht abgeschlossener Haustür
(Landgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2008
[Aktenzeichen: 63 S 210/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2007, Seite: 367 GE 2007, 367
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Dokument-Nr. 5363
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