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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2019
- 63 S 303/17 -
Wohnungsmieter muss gelegentlichen intensiven Kinderlärm aus Nachbarwohnung hinnehmen
Sozialadäquater Kinderlärm stellt keinen Mietmangel dar
Kommt es aus einer Nachbarwohnung gelegentlich zu intensivem Kinderlärm, so muss dies der Wohnungsmieter hinnehmen. Sozialadäquater Kinderlärm stellt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Altbauwohnung im Jahr 2015 gegen ihre Vermieterin auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Miete,
Kein Vorliegen eines Mietmangels aufgrund Kinderlärms
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu. Ein
Sozialadäquater Kinderlärm muss hingenommen werden
Zwar müsse
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 456/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 22.12.2015
[Aktenzeichen: 5 C 213/15]
Jahrgang: 2019, Seite: 456 GE 2019, 456
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Dokument-Nr. 27414
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