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Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.1989
- 16 S 232/89 -
Mietminderung bei Errichtung einer hohen Mauer auf Nachbargrundstück gerechtfertigt
Minderungsquote von 10 % angemessen
Wird auf dem Nachbargrundstück eine hohe Mauer errichtet, die die Sichtverhältnisse aus den Fenstern der gemieteten Erdgeschoßwohnung störend verändert, so kann die Mietminderung gerechtfertigt werden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer
Mietmangel liegt vor
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten
Erteilung eines Bausdispens unbeachtlich
Ferner kommt es nach Ansicht des Landgerichts nicht darauf an, ob die Errichtung
Schließlich war nicht entscheidend, ob die Mieter einen Anspruch darauf hatten, dass das angrenzende Grundstück unbebaut blieb. Nicht hierauf, sondern auf die negativen Auswirkungen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2012
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 1991, Seite: 90 WuM 1991, 90
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Dokument-Nr. 14164
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